== §0 Aufgabenteilung ==
Der Vorstand teilt seine Aufgabenbereiche wie folgt auf:
# Finanzen und Führung der Mitgliederliste: Schatzmeister
-# Schriftführung und weitere Mitgliedsverwaltung: stellv. Vorsitzender
+# weitere Mitgliedsverwaltung und Schriftführung: {{Benutzer|Chrissi^}}
# Verwaltung der Schlüssel: Vorstandsentitäten nach Absprache. <ref>Mit der Verwaltung der physischen Schlüssel zur oberen Tür wird {{Benutzer|larsan}} beauftragt.</ref>
# Die weiteren Aufgaben des Vorstandes (Repräsentation nach außen, Einladung zu Sitzungen, etc.) teilen die Vorstandsmitglieder unter sich nach Bedarf auf.
== §2 Vorstandsinterne Kommunikation ==
# Es ist dafür Sorge zu tragen, dass Daten, die unter §1 fallen, nicht über externe kommerzielle Dienstleister ausgetauscht werden. Dies beinhaltet insbesondere auch die Nutzung von externen E-Mail-Anbietern (z.B. GMX, Hotmail, Google Mail, etc.).
-# Umlaufbeschlüsse sind in signierter Textform (z. B. per digitaler Signatur oder persönlicher Unterschrift) zu bearbeiten.
+# Umlaufbeschlüsse sind in signierter Textform (z. B. per digitaler Signatur oder persönlicher Unterschrift) zu bearbeiten. Eine fortlaufende Nummer des Umlaufbeschlusses im Format [UB YYYY-MM-DD-##] ist Teil des signierten Textes. Bei Mails ist die Angabe der UB-Nummer zusätzlich im Subject notwendig. Vor der Verwendung der UB-Nummer muss diese auf der Wiki-Seite [[Nächste Vorstandssitzung]] vergeben werden.
# Falls die Kosten einer Anschaffung den in einem Beschluss gefassten Geldbetrag übersteigen (bspw. durch unerwartet gestiegene Versandkosten oder Preisanpassungen), ist die Zustimmung des Vorstands ohne die Notwendigkeit eines weiteren Beschlusses gegeben, sofern die tatsächlichen Kosten den beschlossenen Betrag nicht mehr als 5% oder alternativ 5€ übersteigen.
== §3 Protokolle der Vorstandssitzungen ==
## Möchte ein Mitglied seine Mitgliedsart ändern, so gilt die Zustimmung des Vorstandes zu einem entsprechenden Antrag als implizit gegeben.
## Wenn nicht anders gewünscht, geht der Vorstand davon aus, dass eine Änderung der Mitgliedsart zum 1. des nächsten Monats wirksam wird.
## Eine UB-Nummer wird trotzdem der Referenz halber zugewiesen.
-# Anzeige von Ermäßigung
-## Zeigt ein Mitglied an, dass es den ermäßigten Beitrag nach Beitragsordnung §0 Abs. 2 zahlen will, so ist keine Zustimmung des Vorstandes notwendig.
+
+# Wechsel des Beitragsmodells für ordentliche Mitglieder:
+## Zeigt ein Mitglied an, dass es zwischen dem ermäßigten Beitrag nach Beitragsordnung §0 Abs. 2 und dem normalen Beitrag nach Beitragsordnung §0 Abs. 0 wechseln möchte, so ist keine Zustimmung des Vorstands notwendig.
## Eine UB-Nummer wird trotzdem der Referenz halber zugewiesen.
== Anmerkungen ==