{{Hinweis|Die Diskussion findet auf der [[Diskussion:Satzung|Diskussionsseite]] statt.}}
-== Aktuelle Satzung ==
-* Aktuelle [http://rohieb.name/stuff/stratum0/satzung-2011-07-23.pdf Satzung] als PDF, zuletzt geändert am 23.07.2011
-* Aktuelle [http://rohieb.name/stuff/stratum0/beitragsordnung-2011-07-23.pdf Beitragsordnung] als PDF, zuletzt geändert am 23.07.2011
+== Aktuell gültige Dokumente ==
+* [[Media:Satzung.pdf|Aktuelle Satzung]] als PDF, zuletzt geändert am 23.07.2011
+* [[Media:Beitragsordnung.pdf|Aktuelle Beitragsordnung]] als PDF, zuletzt geändert am 08.01.2012
== Source ==
Die Satzung sowie die Beitragsordnung werden als LaTeX-Dokument in einem [https://github.com/Valodim/stratum0-satzung github-Repository] gepflegt.
-== Satzungstext ==
+== Text der Satzung ==
Die hier dargelegte Version dient nur der schnellen Referenz, und ist nicht zwangsläufig aktuell!
-Zuletzt aktualisiert: [[Benutzer:Daniel Bohrer|Daniel Bohrer]] 15:13, 18. Aug. 2011 (UTC)
+Zuletzt aktualisiert: [[Benutzer:Daniel Bohrer|Daniel Bohrer]] 23:48, 6. Jan. 2012 (UTC)
<pre class="wrap">
-Satzung des Stratum 0 e.V.
+Satzung des Stratum 0 e. V.
+Version vom 23. Juli 2011
+
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
(1) Der Verein trägt den Namen Stratum 0 e. V.
(7) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesen-
den Mitglieder, sofern in dieser Satzung nicht anders geregelt. Bei Stimmengleichheit gilt
ein Antrag als abgelehnt.
+(8) Die Ausübung des Stimmrechts auf der Mitgliederversammlung ist nur möglich, wenn
+bis zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme des e. g. Rechts, alle offenen Mitgliedsbeiträge
+des entsprechenden Mitglieds beglichen wurden.
§ 8 Der Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern: Dem Vorstandsvorsitzenden, dem
-stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und bis zu 3 Beisitzern. Er vertritt den
-Verein gerichtlich und außergerichtlich. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam
-vertretungsberechtigt.
+stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und bis zu 3 Beisitzern. Er vertritt
+den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Je zwei Vorstandsmitglieder, ausgenommen
+die Beisitzer, sind gemeinsam vertretungsberechtigt.
(2) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr ge-
wählt. Es kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung auf eine Wahl der Beisit-
zer verzichtet werden. Die Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist möglich. Die jeweils
der erforderlich. Über Satzungsänderungen kann in der Mitgliederversammlung nur ab-
gestimmt werden, wenn auf diesen Tagesordnungspunkt bereits in der Einladung zur
Mitgliederversammlung hingewiesen wurde und der Einladung sowohl der bisherige als
-auch der vorgesehene neue Satzungstext beigefügt worden waren.
+auch der vorgesehene neue Satzungstext beigefügt wurde.
(2) Zur Änderung des Vereinszwecks ist die Zweidrittel-Mehrheit aller Vereinsmitglieder
erforderlich, wobei die Zustimmung der nicht anwesenden Mitglieder per Textform er-
folgen kann.
meinnützige Zwecke im Sinne des § 2 zu verwenden hat.
</pre>
+== Text der Beitragsordnung ==
+Die hier dargelegte Version dient nur der schnellen Referenz, und ist nicht zwangsläufig aktuell!
+
+Zuletzt aktualisiert: [[Benutzer:Daniel Bohrer|Daniel Bohrer]] 02:27, 12. Jan. 2012 (UTC)
+
+<pre class="wrap">
+Beitragsordnung des Stratum 0 e. V.
+8. Januar 2012
+
+
+§ 1 Beitragssätze
+(1) Der reguläre Mitgliedsbeitrag beträgt 20€ pro Monat.
+(2) Schüler, Studenten, Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich
+Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge oder nach § 24 des Zweiten Buchs des Sozial-
+gesetzbuchs (SGB II), sowie Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundes-
+ausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben die Möglichkeit, einen ermäßigten Beitrag
+von 12€ pro Monat zu zahlen. Ein entsprechender Nachweis muss dem Vorstand auf
+Verlangen zugänglich gemacht werden.
+(3) Sollte ein Mitglied aus finanziellen Gründen den Mitgliedsbeitrag nicht aufbringen kön-
+nen, kann dieses beim Vorstand einen Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung stellen.
+Diese gilt für ein Jahr und kann dann durch einen neuen Antrag erneuert werden.
+(4) Alle Mitglieder werden ermutigt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten eine regelmäßige Spen-
+de an den Verein zu entrichten. Empfohlen wird eine Spende in Höhe von 1% des Brut-
+toeinkommens.
+
+
+§ 2 Fälligkeit
+(1) Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum ersten Werktag eines jeden Monats im Voraus
+bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags für den laufenden Monat fällig.
+(2) Auf Wunsch des Mitglieds ist auch vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zah-
+lungsweise zum ersten Werktag des jeweiligen Zeitraums im Voraus möglich.
+
+
+§ 3 Zahlungsweise
+(1) Die Zahlung des Beitrages erfolgt per Überweisung.
+(2) Alternativ zu Abs. 1 kann auch eine Barzahlung an den Schatzmeister erfolgen, sofern
+dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist.
+
+
+§ 4 Aufnahmegebühren
+(1) Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.
+
+
+§ 5 Erstattungen
+(1) Im Voraus gezahlte Mitgliedsbeiträge für noch nicht laufende Monate werden dem Mit-
+glied auf Wunsch bei Beendigung der Mitgliedschaft erstattet. Antrag zur Erstattung
+muss innerhalb von 6 Wochen nach Beendigung der Mitgliedschaft erfolgen.
+</pre>
+
[[Kategorie:Dokumente]]