== Source ==
Die Satzung sowie die Beitragsordnung werden als LaTeX-Dokument in einem [https://github.com/Valodim/stratum0-satzung github-Repository] gepflegt.
-== Satzungstext ==
+== Text der Satzung ==
Die hier dargelegte Version dient nur der schnellen Referenz, und ist nicht zwangsläufig aktuell!
Zuletzt aktualisiert: [[Benutzer:Daniel Bohrer|Daniel Bohrer]] 15:13, 18. Aug. 2011 (UTC)
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Satzung des Stratum 0 e.V.
+Version vom 17. Juni 2011
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
(1) Der Verein trägt den Namen Stratum 0 e. V.
meinnützige Zwecke im Sinne des § 2 zu verwenden hat.
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+== Text der Beitragsordnung ==
+Die hier dargelegte Version dient nur der schnellen Referenz, und ist nicht zwangsläufig aktuell!
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+Zuletzt aktualisiert: [[Benutzer:Daniel Bohrer|Daniel Bohrer]] 23:01, 18. Aug. 2011 (UTC)
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+Beitragsordnung des Stratum 0 e. V.
+Version vom 17. Juni 2011
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+§ 1 Beitragssätze
+(1) Der reguläre Mitgliedsbeitrag beträgt 20€ pro Monat.
+(2) Schüler, Studenten und Hartz-IV-Empfänger zahlen nach Einreichung eines entsprechen-
+den Nachweises beim Vorstand den ermäßigten Beitrag von 12€ pro Monat.
+(3) Sollte ein Mitglied aus finanziellen Gründen den Mitgliedsbeitrag nicht aufbringen kön-
+nen, kann dieses beim Vorstand einen Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung stellen.
+Diese gilt für ein Jahr und kann dann durch einen neuen Antrag erneuert werden.
+(4) Alle Mitglieder werden ermutigt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten eine regelmäßige Spen-
+de an den Verein zu entrichten. Empfohlen wird eine Spende in Höhe von 1% des Brut-
+toeinkommens.
+
+
+§ 2 Fälligkeit
+(1) Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum ersten Werktag eines jeden Monats im Voraus
+bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags für den laufenden Monat fällig.
+(2) Auf Wunsch des Mitglieds ist auch vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zah-
+lungsweise zum ersten Werktag des jeweiligen Zeitraums im Voraus möglich.
+
+
+§ 3 Zahlungsweise
+(1) Die Zahlung des Beitrages erfolgt im Lastschriftverfahren oder per Überweisung.
+(2) Alternativ zu Absatz 1 kann auch eine Barzahlung an den Kassenwart erfolgen, sofern
+dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist.
+
+
+§ 4 Aufnahmegebühren
+(1) Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.
+
+
+§ 5 Erstattungen
+(1) Im Voraus gezahlte Mitgliedsbeiträge für noch nicht laufende Monate werden dem Mit-
+glied auf Wunsch bei Beendigung der Mitgliedschaft erstattet. Antrag zur Erstattung
+muss innerhalb von 6 Wochen nach Beendigung der Mitgliedschaft erfolgen.
+</pre>
+
[[Kategorie:Dokumente]]