-# Der reguläre Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt 20€ pro Monat. Fördermitglieder zahlen einen frei wählbaren Beitrag von mindestens 30€ pro Jahr.
-# Schüler, Studenten, Auszubildende, Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge oder nach § 24 des Zweiten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB II), sowie Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben die Möglichkeit, für die ordentliche Mitgliedschaft einen ermäßigten Beitrag von 12€ pro Monat zu zahlen. Ein entsprechender Nachweis muss dem Vorstand auf Verlangen zugänglich gemacht werden.
-# Sollte ein ordentliches Mitglied aus finanziellen Gründen den Mitgliedsbeitrag nicht aufbringen können, kann dieses beim Vorstand einen Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung stellen. Diese gilt für maximal ein Jahr und kann dann durch einen neuen Antrag erneuert werden.
+# Der reguläre Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt 20€ pro Monat. Fördermitglieder zahlen einen frei wählbaren Beitrag von mindestens 30€ pro Jahr. Der Jahresbeitrag muss ein Vielfaches von 12 Cent betragen.
+# Schüler, Studenten, Auszubildende (einschließlich Referendaren), Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge oder nach § 24 des Zweiten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB II), sowie Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben die Möglichkeit, für die ordentliche Mitgliedschaft einen ermäßigten Beitrag von 12€ pro Monat zu zahlen. Ein entsprechender Nachweis muss dem Vorstand auf Verlangen zugänglich gemacht werden.
+# Sollte ein ordentliches Mitglied aus finanziellen Gründen den Mitgliedsbeitrag nicht aufbringen können, kann dieses beim Vorstand einen Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung stellen. Diese gilt für maximal ein Jahr und kann dann durch einen neuen Antrag erneuert werden. Der ermäßigte monatliche Beitrag muss ein glatter Centbetrag sein.