X-Git-Url: http://git.rohieb.name/stratum0-wiki.git/blobdiff_plain/1ef0a48e28941999cbd64d8555371aff90f5a486..e524f9a1df7c28b5cee9d8132a6db46046164fd2:/Arbeitsgruppe:_Satzung.mw diff --git a/Arbeitsgruppe:_Satzung.mw b/Arbeitsgruppe:_Satzung.mw index 6a6bf7a1d..a0edb8fa8 100644 --- a/Arbeitsgruppe:_Satzung.mw +++ b/Arbeitsgruppe:_Satzung.mw @@ -91,7 +91,7 @@ Die Mitgliederversammlung entscheidet z. B. auch über (3) Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen allen Vereinsmitgliedern alsbald per Textform mitgeteilt werden. § 10 Beurkundung von Beschlüssen -Die in Vorstandssitzungen und in Mitgliederversammlungen erfassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom Vorstand, sowie vom Protokollanten, der vor jeder Sitzung bestimmt wird, zu unterzeichnen. +Die in Vorstandssitzungen und in Mitgliederversammlungen gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom Vorstand, sowie vom Protokollanten, der vor jeder Sitzung bestimmt wird, zu unterzeichnen. § 11 Auflösung des Vereins und Vermögensbindung (1) Für den Beschluss, den Verein aufzulösen, ist eine Dreiviertel-Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich. Der Beschluss kann nur nach rechtzeitiger Ankündigung in der Einladung zur Mitgliederversammlung gefasst werden.