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-Der [[Arbeitsgruppe:Geschäftsführung|Vorstand]] hat für sich auf der [[Vorstandssitzung 2013-05-13|Vorstandssitzung am 13. Mai 2013]] zum ersten Mal eine Geschäftsordnung beschlossen, diese wurde von darauffolgenden Vorständen übernommen und angepasst, zuletzt vom aktuellen Vorstand auf der [[Vorstandssitzung 2020-02-12]]):
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+Der [[Arbeitsgruppe:Geschäftsführung|Vorstand]] hat für sich auf der [[Vorstandssitzung 2013-05-13|Vorstandssitzung am 13. Mai 2013]] zum ersten Mal eine Geschäftsordnung beschlossen, diese wurde von darauffolgenden Vorständen übernommen und ggf. angepasst.
== §0 Aufgabenteilung ==
Der Vorstand teilt seine Aufgabenbereiche wie folgt auf:
# Finanzen und Führung der Mitgliederliste: Schatzmeisterin
# weitere Mitgliedsverwaltung und Schriftführung: {{Benutzer|Chrissi^}}
-# Verwaltung der Schlüssel: Vorstandsentitäten nach Absprache. [Mit der Verwaltung der physischen Schlüssel zur oberen Tür wird {{Benutzer|larsan}} beauftragt.]
+# Verwaltung der Schlüssel: Vorstandsentitäten nach Absprache. [Mit der Verwaltung der physischen Schlüssel wird {{Benutzer|larsan}} beauftragt.]
# Die weiteren Aufgaben des Vorstandes (Repräsentation nach auÃen, Einladung zu Sitzungen, etc.) teilen die Vorstandsmitglieder unter sich nach Bedarf auf.
== §1 Datenschutz ==
@@ -12,8 +14,8 @@ Der Vorstand teilt seine Aufgabenbereiche wie folgt auf:
# Personenbezogene Mitgliederdaten dürfen nur bei nachgewiesenem berechtigtem Interesse und nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung eingesehen werden. Kopien von Datensätzen dürfen nur zum ursprünglich genehmigten Zweck verwendet werden und müssen nach Wegfall oder Nichtigkeit dieses Zweckes vollständig vernichtet werden.
== §2 Vorstandsinterne Kommunikation ==
-# Es ist dafür Sorge zu tragen, dass Daten, die unter §1 fallen, nicht über externe kommerzielle Dienstleister ausgetauscht werden, die nicht ausschlieÃlich EU-Datenschutzgesetzen unterliegen. Dies beinhaltet insbesondere auch die Nutzung von externen E-Mail-Anbietern (z.B. Hotmail, Google Mail, etc.).
-# Umlaufbeschlüsse sind in signierter Textform (z. B. per digitaler Signatur oder persönlicher Unterschrift) zu bearbeiten. Eine fortlaufende Nummer des Umlaufbeschlusses im Format [UB YYYY-MM-DD-##] ist Teil des signierten Textes. Bei Mails ist die Angabe der UB-Nummer zusätzlich im Subject notwendig. Vor der Verwendung der UB-Nummer muss diese auf der Wiki-Seite [[Nächste Vorstandssitzung]] vergeben werden.
+# Es ist dafür Sorge zu tragen, dass Daten, die unter §1 fallen, nicht über externe kommerzielle Dienstleister ausgetauscht werden, die nicht ausschlieÃlich EU-Datenschutzgesetzen unterliegen.
+# Umlaufbeschlüsse sind in Textform zu bearbeiten. Eine fortlaufende Nummer im Format [UB YYYY-MM-DD-##] muss für jeden Umlaufbeschluss vergeben werden. Bei Mails ist die Angabe der UB-Nummer im Subject notwendig. Vor der Verwendung der UB-Nummer muss diese auf der Wiki-Seite [[Nächste Vorstandssitzung]] eingetragen werden.
# Falls die Kosten einer Anschaffung den in einem Beschluss gefassten Geldbetrag übersteigen (bspw. durch unerwartet gestiegene Versandkosten oder Preisanpassungen), ist die Zustimmung des Vorstands ohne die Notwendigkeit eines weiteren Beschlusses gegeben, sofern die tatsächlichen Kosten den beschlossenen Betrag nicht mehr als 5% oder alternativ 5⬠übersteigen.
== §3 Protokolle der Vorstandssitzungen ==
@@ -24,6 +26,7 @@ Der Vorstand teilt seine Aufgabenbereiche wie folgt auf:
# Stammdaten, die einzelne Mitglieder für die Ãffentlichkeit identifizierbar machen (z. B. Beitrittsdaten, vollständige Realnamen) dürfen nicht ins Protokoll aufgenommen werden. Eine Ausnahme davon stellen ausreichend anonymisierte Aggregationen von Daten dar, die dem allgemeinen Vereinsinteresse unterliegen (z.B. anonymisierte Statistiken).
# Vorgangsdaten (Name von Antragsstellern, etc.) können ins Protokoll aufgenommen werden.
# Es ist auÃerdem ein vorstandsinternes Protokoll mit den für den Vorgang relevanten Daten zu führen.
+# Parallel zum externen Protokoll muss eine maschinenlesbare Liste der Umlaufbeschlüsse geführt und veröffentlicht werden.
== §4 Arbeit der Schatzmeisterin ==
# Die Schatzmeisterin hat ein Kassenbuch für Girokonto und Barkasse in digitaler Form zu führen.
@@ -38,7 +41,7 @@ Der Vorstand teilt seine Aufgabenbereiche wie folgt auf:
## Rechnungen, die direkt mit dem Betrieb des Spaces zusammenhängen und 50⬠nicht übersteigen.
## Rechnungen mit Projektbezug bis 30â¬, die von mindestens drei Mitgliedern bestätigt wurden; Rechnungen mit Projektbezug bis 50â¬, die von mindestens vier Mitgliedern bestätigt wurden.
## Rechnungen, die direkt mit dem Betrieb des Vereins zusammenhängen (z.B. Gebühren für Amtsgericht, Notarkosten, Bankgebühren etc.)
-# Vertretung der Schatzmeisterin: Es müssen zwei Vertreter für die Schatzmeisterin bestimmt werden, die neben der Schatzmeisterin gleichberechtigt Zugriff auf die Buchführung des Vereins haben. (Hiervon sind personalisierte Zugänge zu z. B. Online-Banking ausgeschlossen). Die Vertreter müssen Mitglieder des Vorstandes sein. [Die Vertretung der Schatzmeisterin wird von [[Benutzer:Chamaeleon|Linda FliÃ]] und [[Benutzer:Chrissi^|Chris Fiege]] wahrgenommen.]
+# Vertretung der Schatzmeisterin: Es muss eine vertretende Entität für die Schatzmeisterin bestimmt werden, die neben der Schatzmeisterin Zugriff auf die Buchführung des Vereins hat. Diese Entität soll ebenfalls Zugriff auf Konten (z.B. Online-Banking) erhalten. Die vertretende Entität muss Mitglied des Vorstandes sein. [Die Vertretung der Schatzmeisterin wird von [[Benutzer:Chrissi^|Chris Fiege]] wahrgenommen.]
== §5 Vorstand als Ansprechpartner ==
@@ -51,9 +54,14 @@ Der Vorstand teilt seine Aufgabenbereiche wie folgt auf:
## Wenn nicht anders gewünscht, geht der Vorstand davon aus, dass eine Ãnderung der Mitgliedsart zum 1. des nächsten Monats wirksam wird.
## Eine UB-Nummer wird trotzdem der Referenz halber zugewiesen.
# Wechsel des Beitragsmodells für ordentliche Mitglieder:
-## Zeigt ein Mitglied an, dass es zwischen dem ermäÃigten Beitrag nach Beitragsordnung §0 Abs. 2 und dem normalen Beitrag nach Beitragsordnung §0 Abs. 0 wechseln möchte, so ist keine Zustimmung des Vorstands notwendig.
+## Zeigt ein Mitglied an, dass es zwischen dem ermäÃigten Beitrag nach Beitragsordnung §0 Abs. 2 und dem normalen Beitrag nach Beitragsordnung §0 Abs. 1 (oder umgekehrt) wechseln möchte, so ist keine Zustimmung des Vorstands notwendig.
## Eine UB-Nummer wird trotzdem der Referenz halber zugewiesen.
+== §7 Gültigkeit der Geschäftsordnung ==
+# Der Vorstand kann die Geschäftsordnung jederzeit ändern.
+# Die Geschäftsordnung ist solange gültig bis sie durch eine Neue ersetzt wurde. Somit gilt die Geschäftsordnung auch über eine Vorstandsperiode hinaus. Lediglich genannte Personen verlieren ihre Gültigkeit wenn die Personen aus dem Vorstand ausgeschieden sind.
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== Anmerkungen ==