§ 4 der [[Satzung]] regelt die den Beitritt wie folgt:
§ 4 Mitgliedschaft (2) Die Beitrittserklärung erfolgt in Textform gegenüber dem Vorstand, dieser entscheidet auch über den Antrag.Da es sich hierbei um ''Textform'' handelt, sind zum Beispiel auch E-Mails möglich. Der einfachste Weg ist derzeit, den [[Vorstand]] anzuschreiben, und ihm formlos mindestens seinen Realnamen und die E-Mail-Adresse mitzuteilen. (Derzeit steht noch nicht fest, was wir an Kontaktdaten (nicht) haben wollen/müssen.) Die [[Satzung#Text_der_Satzung|Satzung]] und insbesondere die [[Satzung#Text_der_Beitragsordnung|Beitragsordnung]] sollte man sich gerne vorher durchlesen.