+{{Hinweis|Die Diskussion findet auf der [[Diskussion:Satzung|Diskussionsseite]] statt.}}
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+== Aktuelle Satzung ==
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+Aktuelle Satzung als PDF: [http://datatomb.de/~valodim/stratum0/satzung_20110713.pdf Link], zuletzt geaendert 13.07.2011
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+Aktuelle Beitragsordnung als PDF: [http://datatomb.de/~valodim/stratum0/beitragsordnung_20110617.pdf Link], zuletzt geaendert 17.06.2011
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+== Source ==
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+Die Satzung sowie die Beitragsordnung werden als latex Dokument in einem [https://github.com/Valodim/stratum0-satzung github repository] gepflegt.
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+== Satzungstext ==
+Die hier dargelegte Version dient nur der schnellen Referenz, und ist nicht zwangslaeufig aktuell!
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+Zuletzt aktualisiert: --[[Benutzer:Valodim|Valodim]] 19:15, 13. Jul. 2011 (UTC)
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Satzung des Stratum 0 e.V.
§ 2 Zweck
(1) Der Verein ist parteipolitisch und weltanschaulich neutral.
(2) Der Verein setzt sich zum Zweck:
+*Die Förderung der Erziehung und Volksbildung, insbesondere der Informatik- und Medienkompetenz der breiten Öffentlichkeit, sowie Aufklärung über und kritische Betrachtung von Risiken und Möglichkeiten neuer Technologien.
+* Kunst und Kultur in Hinblick auf den schöpferischen Umgang mit Technologie zu fördern.
+* Kriminalprävention zu leisten, insbesondere im Umgang mit digitaler Informationsverarbeitungstechnik durch Aufklärung über rechtliche Grundsätze, angemessene Verhaltensweisen und Unterbreitung von Alternativen zu kriminellen Handlungsweisen.
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* Die Informatik- und Medienkompetenz der breiten Öffentlichkeit zu fördern, sowie über Risiken und Möglichkeiten neuer Technologien aufzuklären, diese kritisch zu erforschen und zu beurteilen.
* Kunst und Kultur in Hinblick auf den schöpferischen Umgang mit Technologie zu fördern.
* Kriminalprävention zu leisten, insbesondere im Umgang mit digitaler Informationsverarbeitungstechnik durch Aufklärung über rechtliche Grundsätze, angemessene Verhaltensweisen und Unterbreitung von Alternativen zu kriminellen Handlungsweisen.
§ 11 Auflösung des Vereins und Vermögensbindung
(1) Für den Beschluss, den Verein aufzulösen, ist eine Dreiviertel-Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich. Der Beschluss kann nur nach rechtzeitiger Ankündigung in der Einladung zur Mitgliederversammlung gefasst werden.
-(2) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins, des Verlustes seiner Rechtsfähigkeit oder bei Wegfall seines Zweckes fällt das Vermögen des Vereins nach Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen an den Chaos Computer Club e.V. mit Sitz in Hamburg, oder eine andere, durch die letzte Mitgliederversammlung bestimmte Körperschaft, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
+(2) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins, des Verlustes seiner Rechtsfähigkeit oder bei Wegfall seines steuerbegünstigten Zweckes fällt das Vermögen des Vereins nach Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen an eine durch die letzte Mitgliederversammlung bestimmte steuerbegünstigte Körperschaft, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 2 zu verwenden hat.
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-=== Notwendige Aenderungen ===
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-===== § 2 (2) =====
-der Zweck muss immer in seiner Formulierung an Paragraph 52(2) AO angelehnt sein, der eine feste Liste von als gemeinnuetzig angesehenen Zwecken enthaelt. Es gibt einen passigen, wir muessen es nur umformulieren.
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-===== § 11 (2) =====
-Wir benoetigen hier eine Bescheinigung, dass es sich beim CCC um einen gemeinnuetzigen Verein handelt, und die 'bestimmte Koerperschaft' muss auch explizit als steuerbeguenstigt bezeichnet werden, 'fuer gemeinnuetzige Zwecke' reicht nicht aus, da es sich ja um "gemeinnuetzig im Sinne des Finanzamtes handeln muss".
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[[Kategorie:Dokumente]]