-(3) Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, durch Ausschluss, durch Tod von na-
-türlichen Personen oder durch Auflösung und Erlöschung von juristischen Personen.
-(4) Ein Austritt ist jederzeit möglich und wird durch Willenserklärung in Textform gegen-
-über dem Vorstand vollzogen.
-(5) Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer verstoßen hat oder
-trotz Mahnung mit dem Beitrag für 3 Monate im Rückstand bleibt, so kann es durch den
-Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Dem Mitglied muss vor der
-Beschlussfassung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Der Vorstand muss
-dem auszuschließenden Mitglied den Beschluss in Textform unter Angabe von Gründen
-mitteilen. Gegen den Ausschließungsbeschluss kann innerhalb einer Frist von 23 Werk-
-tagen nach Mitteilung des Ausschlusses Berufung eingelegt werden, über den die nächs-
-te Mitgliederversammlung entscheidet. Bis zum Beschluss der Mitgliederversammlung
-ruht die Mitgliedschaft.
-
+(3) Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, durch Ausschluss, durch Tod von
+natürlichen Personen oder durch Auflösung und Erlöschung von juristischen Perso-
+nen.
+(4) Ein Austritt ist jederzeit möglich und wird durch Willenserklärung in Textform ge-
+genüber dem Vorstand vollzogen.
+(5) Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer verstoßen hat
+oder trotz Mahnung mit dem Beitrag für 3 Monate im Rückstand bleibt, so kann es
+durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Dem Mitglied
+muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Der
+Vorstand muss dem auszuschließenden Mitglied den Beschluss in Textform unter An-
+gabe von Gründen mitteilen. Gegen den Ausschließungsbeschluss kann innerhalb ei-
+ner Frist von 23 Werktagen nach Mitteilung des Ausschlusses Berufung eingelegt wer-
+den, über den die nächste Mitgliederversammlung entscheidet. Bis zum Beschluss der
+Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft.