-8. Januar 2012
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-§ 1 Beitragssätze
-(1) Der reguläre Mitgliedsbeitrag beträgt 20€ pro Monat.
-(2) Schüler, Studenten, Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich
-Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge oder nach § 24 des Zweiten Buchs des Sozial-
-gesetzbuchs (SGB II), sowie Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundes-
-ausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben die Möglichkeit, einen ermäßigten Beitrag
-von 12€ pro Monat zu zahlen. Ein entsprechender Nachweis muss dem Vorstand auf
-Verlangen zugänglich gemacht werden.
-(3) Sollte ein Mitglied aus finanziellen Gründen den Mitgliedsbeitrag nicht aufbringen kön-
-nen, kann dieses beim Vorstand einen Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung stellen.
-Diese gilt für ein Jahr und kann dann durch einen neuen Antrag erneuert werden.
-(4) Alle Mitglieder werden ermutigt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten eine regelmäßige Spen-
-de an den Verein zu entrichten. Empfohlen wird eine Spende in Höhe von 1% des Brut-
-toeinkommens.
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-§ 2 Fälligkeit
+15. Dezember 2012
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+§ 0 Beitragssätze
+(1) Der reguläre Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt 20€ pro Monat. För-
+dermitglieder zahlen einen frei wählbaren Beitrag von mindestens 30€ pro Jahr.
+(2) Schüler, Studenten, Auszubildende, Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II
+einschließlich Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge oder nach § 24 des Zweiten Buchs
+des Sozialgesetzbuchs (SGB II), sowie Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem
+Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben die Möglichkeit, für die ordentliche Mit-
+gliedschaft einen ermäßigten Beitrag von 12€ pro Monat zu zahlen. Ein entsprechender
+Nachweis muss dem Vorstand auf Verlangen zugänglich gemacht werden.
+(3) Sollte ein ordentliches Mitglied aus finanziellen Gründen den Mitgliedsbeitrag nicht
+aufbringen können, kann dieses beim Vorstand einen Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung
+stellen. Diese gilt für maximal ein Jahr und kann dann durch einen neuen Antrag erneuert
+werden.
+(4) Alle Mitglieder werden ermutigt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten eine regelmäßige
+Spende an den Verein zu entrichten. Empfohlen wird eine Spende in Höhe von 1% des
+Bruttoeinkommens.
+
+§ 1 Fälligkeit