+== §6 Mitgliedsangelegenheiten ==
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+# Änderung der Mitgliedsart
+## Möchte ein Mitglied seine Mitgliedsart ändern, so gilt die Zustimmung des Vorstandes zu einem entsprechenden Antrag als implizit gegeben.
+## Wenn nicht anders gewünscht, geht der Vorstand davon aus, dass eine Änderung der Mitgliedsart zum 1. des nächsten Monats wirksam wird.
+## Eine UB-Nummer wird trotzdem der Referenz halber zugewiesen.
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+# Wechsel des Beitragsmodells für ordentliche Mitglieder:
+## Zeigt ein Mitglied an, dass es zwischen dem ermäßigten Beitrag nach Beitragsordnung §0 Abs. 2 und dem normalen Beitrag nach Beitragsordnung §0 Abs. 0 wechseln möchte, so ist keine Zustimmung des Vorstands notwendig.
+## Eine UB-Nummer wird trotzdem der Referenz halber zugewiesen.