(1) Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern: Dem Vorstandsvorsitzenden, dem
stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und bis zu 3 Beisitzern. Er vertritt
den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Je zwei Vorstandsmitglieder, ausgenom-
(1) Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern: Dem Vorstandsvorsitzenden, dem
stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und bis zu 3 Beisitzern. Er vertritt
den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Je zwei Vorstandsmitglieder, ausgenom-