-;Zweite Möglichkeit: auf Papier
-:Falls du Papier magst, darfst du auch gern einen [[Media:Mitgliedsantrag.pdf|Mitgliedsantrag]] ausfüllen und dem Vorstand in den Posteingang legen (oder an unsere [[Postadresse]] schicken, oder eingescannt per E-Mail an den Vorstand schicken, oder wenn du eine [https://tools.ietf.org/html/rfc1149 Brieftaube] zur Hand hast, die den Weg zu uns findet, sicher auch das…). Alles weitere wird dann per E-Mail geregelt, deshalb solltest du auch möglichst mal in dein E-Mail-Postfach schauen und den Vorstand über Adressänderungen informieren.
-
-Die [[Satzung#Text_der_Satzung|Satzung]] und insbesondere die [[Satzung#Text_der_Beitragsordnung|Beitragsordnung]] solltest du dir in beiden Fällen vor dem Beitritt durchlesen, damit du weißt, was wir uns auf die Fahnen schreiben. Außerdem ist eine Anmeldung auf der [[Mailingliste]] nicht nur sinnvoll, sondern auch erforderlich, wenn du das Vereinsleben online aktiv mitgestalten möchtest.
+Unsere Satzung regelt den Beitritt in § 4 wie folgt:
+<pre class="wrap">
+§ 4 Mitgliedschaft
+(1) Jede natürliche oder juristische Person kann Mitglied des Vereins werden. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
+(3) Die Beitrittserklärung erfolgt in Textform gegenüber dem Vorstand, dieser entscheidet auch über den Antrag.
+</pre>
+:Da es sich hierbei um ''Textform'' handelt, sind zum Beispiel auch E-Mails möglich. Der einfachste Weg ist, den [[Vorstand]] anzuschreiben, und ihm formlos folgende Daten mitzuteilen:
+:* die Information darüber, dass du Mitglied werden willst
+:* deinen bürgerlichen Namen
+:* deine E-Mail-Adresse
+:* welches Beitragsmodell du beantragst.
+:Wir freuen uns über PGP-signierte Mails.
+:Welche Daten erhoben und gespeichert werden, findest du in unserer [[Datenschutzerklärung]].
+:Solange du noch nicht volljährig bist, brauchen wir eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten.
+
+Danach entscheidet der [[Vorstand]] über deinen Beitritt, und gibt dir dann (nach höchstens ein paar Tagen) per E-Mail Bescheid.