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+Beitragsordnung des Stratum 0 e. V.
+15. Dezember 2012
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+§ 0 Beitragssätze
+(1) Der reguläre Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt 20€ pro Monat. För-
+dermitglieder zahlen einen frei wählbaren Beitrag von mindestens 30€ pro Jahr.
+(2) Schüler, Studenten, Auszubildende, Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II
+einschließlich Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge oder nach § 24 des Zweiten Buchs
+des Sozialgesetzbuchs (SGB II), sowie Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem
+Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben die Möglichkeit, für die ordentliche Mit-
+gliedschaft einen ermäßigten Beitrag von 12€ pro Monat zu zahlen. Ein entsprechender
+Nachweis muss dem Vorstand auf Verlangen zugänglich gemacht werden.
+(3) Sollte ein ordentliches Mitglied aus finanziellen Gründen den Mitgliedsbeitrag nicht
+aufbringen können, kann dieses beim Vorstand einen Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung
+stellen. Diese gilt für maximal ein Jahr und kann dann durch einen neuen Antrag erneuert
+werden.
+(4) Alle Mitglieder werden ermutigt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten eine regelmäßige
+Spende an den Verein zu entrichten. Empfohlen wird eine Spende in Höhe von 1% des
+Bruttoeinkommens.
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+§ 1 Fälligkeit
+(1) Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum ersten Werktag eines jeden Monats im Voraus
+bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags für den laufenden Monat fällig.
+(2) Auf Wunsch des Mitglieds ist auch vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zah-
+lungsweise zum ersten Werktag des jeweiligen Zeitraums im Voraus möglich.
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+§ 2 Zahlungsweise
+(1) Die Zahlung des Mitgliedsbeitrages kann per Überweisung (z. B. Dauerauftrag) oder per
+SEPA-Lastschrifteinzug erfolgen. Für den Einzug per SEPA-Lastschrift muss dem Vorstand
+ein SEPA-Lastschriftmandat in Schriftform vorliegen. Eventuell anfallende Gebühren durch
+Rücklastschrift, die ein Mitglied selbst zu verschulden hat, werden dem Mitglied in Rech-
+nung gestellt.
+(2) Alternativ zu Abs. 1 kann auch eine Barzahlung an den Schatzmeister erfolgen, sofern
+dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist.
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+§ 3 Aufnahmegebühren
+(1) Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.
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+§ 4 Erstattungen
+(1) Im Voraus gezahlte Mitgliedsbeiträge für noch nicht laufende Monate werden dem
+Mitglied auf Wunsch bei Beendigung der Mitgliedschaft erstattet. Antrag zur Erstat-
+tung muss innerhalb von 6 Wochen nach Beendigung der Mitgliedschaft erfolgen.
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