-Der Vorstand hat auf seiner [[Vorstandssitzung 2013-05-13|Sitzung am 13. Mai 2013]] nachfolgende Geschäftsordnung beschlossen.
+Der [[Arbeitsgruppe:Geschäftsführung|Vorstand]] hat auf seiner [[Vorstandssitzung 2013-05-13|Sitzung am 13. Mai 2013]] nachfolgende Geschäftsordnung beschlossen.
== §0 Aufgabenteilung ==
Der Vorstand teilt seine Aufgabenbereiche wie folgt auf:
## Legitimation des Zahlungsausganges durch Referenz auf den entsprechenden Vorstandsbeschluss
## Bei Projektgeldern: Angabe, für welches Projekt der Zahlungsausgang verwendet wird
# Der Schatzmeister hat für jedes Mitglied ein Mitgliedskonto zu führen, auf dem alle gezahlten Mitgliedsbeiträge des Mitglieds, sowie die monatlich fälligen Mitgliedsbeiträge gebucht werden.
-# Rechnungen bis zu 50 € kann der Schatzmeister ohne Beschluss der restlichen Vorstandsmitglieder begleichen.
-## Die Rechnungen müssen einen direkten Bezug zum Betrieb des Space haben. Rechnungen mit Projektbezug sind grundsätzlich durch den Vorstand zu beschließen.
-## Die Rechnungen können darüber hinaus auch direkt mit dem Betrieb des Verein zusammenhängen (Ummeldegebühren beim Amtsgericht, Notarkosten, etc.)
-## Der Schatzmeister hat den Vorstand zeitnah, spätestens zur nächsten Vorstandssitzung, über derart beglichene Rechnungen und deren Zweck zu informieren.
+# In folgenden Fällen kann der Schatzmeister Rechnungen ohne Beschluss der restlichen Vorstandsmitglieder begleichen:
+## Rechnungen, die direkt mit dem Betrieb des Spaces zusammenhängen und 50€ nicht übersteigen. Rechnungen mit Projektbezug sind grundsätzlich durch den Vorstand zu beschließen.
+## Rechnungen, die direkt mit dem Betrieb des Vereins zusammenhängen (z.B. Gebühren für Amtsgericht, Notarkosten, Bankgebühren etc.)
+# Der Schatzmeister hat den Vorstand zeitnah, spätestens zur nächsten Vorstandssitzung, über derart beglichene Rechnungen und deren Zweck zu informieren.
# Vertretung des Schatzmeisters: Es muss ein Vertreter für den Schatzmeister bestimmt werden, der neben dem Schatzmeister gleichberechtigt Zugriff auf die Buchführung des Vereins hat. (Hiervon sind personalisierte Zugänge zu z. B. Online-Banking ausgeschlossen). Der Vertreter muss Mitglied des Vorstandes sein.
== Anmerkungen ==