+(1) Für den Beschluss, den Verein aufzulösen, ist eine Dreiviertel-Mehrheit der in der Mit-
+gliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich. Der Beschluss kann nur nach
+rechtzeitiger Ankündigung in der Einladung zur Mitgliederversammlung gefasst werden.
+(2) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins, des Verlustes seiner Rechtsfähigkeit oder
+bei Wegfall seines steuerbegünstigten Zweckes fällt das Vermögen des Vereins nach Er-
+füllung sämtlicher Verpflichtungen an eine durch die letzte Mitgliederversammlung be-
+stimmte steuerbegünstigte Körperschaft, die es unmittelbar und ausschließlich für ge-
+meinnützige Zwecke im Sinne des § 2 zu verwenden hat.
+</pre>
+
+== Text der Beitragsordnung ==
+Die hier dargelegte Version dient nur der schnellen Referenz, und ist nicht zwangsläufig aktuell!
+
+Zuletzt aktualisiert: [[Benutzer:Daniel Bohrer|Daniel Bohrer]] 02:27, 12. Jan. 2012 (UTC)
+
+<pre class="wrap">
+Beitragsordnung des Stratum 0 e. V.
+8. Januar 2012
+
+
+§ 1 Beitragssätze
+(1) Der reguläre Mitgliedsbeitrag beträgt 20€ pro Monat.
+(2) Schüler, Studenten, Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich
+Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge oder nach § 24 des Zweiten Buchs des Sozial-
+gesetzbuchs (SGB II), sowie Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundes-
+ausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben die Möglichkeit, einen ermäßigten Beitrag
+von 12€ pro Monat zu zahlen. Ein entsprechender Nachweis muss dem Vorstand auf
+Verlangen zugänglich gemacht werden.
+(3) Sollte ein Mitglied aus finanziellen Gründen den Mitgliedsbeitrag nicht aufbringen kön-
+nen, kann dieses beim Vorstand einen Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung stellen.
+Diese gilt für ein Jahr und kann dann durch einen neuen Antrag erneuert werden.
+(4) Alle Mitglieder werden ermutigt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten eine regelmäßige Spen-
+de an den Verein zu entrichten. Empfohlen wird eine Spende in Höhe von 1% des Brut-
+toeinkommens.
+
+
+§ 2 Fälligkeit
+(1) Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum ersten Werktag eines jeden Monats im Voraus
+bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags für den laufenden Monat fällig.
+(2) Auf Wunsch des Mitglieds ist auch vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zah-
+lungsweise zum ersten Werktag des jeweiligen Zeitraums im Voraus möglich.
+
+
+§ 3 Zahlungsweise
+(1) Die Zahlung des Beitrages erfolgt per Überweisung.
+(2) Alternativ zu Abs. 1 kann auch eine Barzahlung an den Schatzmeister erfolgen, sofern
+dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist.
+
+
+§ 4 Aufnahmegebühren
+(1) Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.
+
+
+§ 5 Erstattungen
+(1) Im Voraus gezahlte Mitgliedsbeiträge für noch nicht laufende Monate werden dem Mit-
+glied auf Wunsch bei Beendigung der Mitgliedschaft erstattet. Antrag zur Erstattung
+muss innerhalb von 6 Wochen nach Beendigung der Mitgliedschaft erfolgen.