-Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben die Möglichkeit, einen ermäßig-
-ten Beitrag von 12€ pro Monat zu zahlen. Ein entsprechender Nachweis muss dem
-Vorstand auf Verlangen zugänglich gemacht werden.
-(3) Sollte ein Mitglied aus finanziellen Gründen den Mitgliedsbeitrag nicht aufbringen
-können, kann dieses beim Vorstand einen Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung stel-
-len. Diese gilt für ein Jahr und kann dann durch einen neuen Antrag erneuert werden.
+Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben die Möglichkeit, für die ordentliche Mit-
+gliedschaft einen ermäßigten Beitrag von 12€ pro Monat zu zahlen. Ein entsprechender
+Nachweis muss dem Vorstand auf Verlangen zugänglich gemacht werden.
+(3) Sollte ein ordentliches Mitglied aus finanziellen Gründen den Mitgliedsbeitrag nicht
+aufbringen können, kann dieses beim Vorstand einen Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung
+stellen. Diese gilt für maximal ein Jahr und kann dann durch einen neuen Antrag erneuert
+werden.