Die Untergrenze für die Beschlussfähigkeit der Versammlung liegt bei '''16''' Mitgliedern.
Bitte erscheint also zahlreich. Wir weisen außerdem darauf hin, dass laut [[Satzung]], §7 Abs. 8 das Stimmrecht auf der Mitgliederversammlug nur wahrgenommen werden kann, sofern alle ausstehenden Mitgliedsbeiträge (also inkl. Dezember 2014) beglichen wurden. Wendet euch dafür an den Schatzmeister eures Vertrauens. Dieser kann euch auch Spendenbescheinigungen für euren Mitgliedsbeitrag ausstellen.
Die Untergrenze für die Beschlussfähigkeit der Versammlung liegt bei '''16''' Mitgliedern.
Bitte erscheint also zahlreich. Wir weisen außerdem darauf hin, dass laut [[Satzung]], §7 Abs. 8 das Stimmrecht auf der Mitgliederversammlug nur wahrgenommen werden kann, sofern alle ausstehenden Mitgliedsbeiträge (also inkl. Dezember 2014) beglichen wurden. Wendet euch dafür an den Schatzmeister eures Vertrauens. Dieser kann euch auch Spendenbescheinigungen für euren Mitgliedsbeitrag ausstellen.