Zusätzlich noch der obligatorische Hinweis, dass jedes Mitglied auf der Mitgliederversammlung stimmberechtigt ist, sofern alle bis dahin ausstehenden Mitgliedsbeiträge beglichen wurden ([[Satzung]], §7 Abs. 8). Wendet euch dafür vertrauensvoll an unseren Schatzmeister :-)
Zusätzlich noch der obligatorische Hinweis, dass jedes Mitglied auf der Mitgliederversammlung stimmberechtigt ist, sofern alle bis dahin ausstehenden Mitgliedsbeiträge beglichen wurden ([[Satzung]], §7 Abs. 8). Wendet euch dafür vertrauensvoll an unseren Schatzmeister :-)