+== §6 Mitgliedsangelegenheiten ==
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+# Änderung der Mitgliedsart
+## Möchte ein Mitglied seine Mitgliedsart ändern, so gilt die Zustimmung des Vorstandes zu einem entsprechenden Antrag als implizit gegeben.
+## Wenn nicht anders gewünscht, geht der Vorstand davon aus, dass eine Änderung der Mitgliedsart zum 1. des nächsten Monats wirksam wird.
+## Eine UB-Nummer wird trotzdem der Referenz halber zugewiesen.
+# Wechsel des Beitragsmodells für ordentliche Mitglieder:
+## Zeigt ein Mitglied an, dass es zwischen dem ermäßigten Beitrag nach Beitragsordnung §0 Abs. 2 und dem normalen Beitrag nach Beitragsordnung §0 Abs. 0 wechseln möchte, so ist keine Zustimmung des Vorstands notwendig.
+## Eine UB-Nummer wird trotzdem der Referenz halber zugewiesen.
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+== §7 Gültigkeit der Geschäftsordnung ==
+# Der Vorstand kann die Geschäftsordnung jederzeit ändern.
+# Die Geschäftsordnung ist solange gültig bis sie durch eine Neue ersetzt wurde. Somit gilt die Geschäftsordnung auch über eine Vorstandsperiode hinaus. Lediglich genannte Personen verlieren ihre Gültigkeit wenn die Personen aus dem Vorstand ausgeschieden sind.
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