solange der Abschnitt nicht 31 cm in der Höhe und 42 cm (ohne Parallelanschlag) bzw. 37 cm (mit Parallelanschlag) in der Breite überschreitet.
Es stehen mehrere Sägebänder in den Breiten 6–25 mm zur Verfügung.
solange der Abschnitt nicht 31 cm in der Höhe und 42 cm (ohne Parallelanschlag) bzw. 37 cm (mit Parallelanschlag) in der Breite überschreitet.
Es stehen mehrere Sägebänder in den Breiten 6–25 mm zur Verfügung.