{{Hinweis|Die Diskussion findet auf der [[Diskussion:Satzung|Diskussionsseite]] statt.}}
== Aktuelle Satzung ==
-* Aktuelle [http://rohieb.name/stuff/stratum0/satzung-2011-07-23.pdf Satzung] als PDF, zuletzt geändert am 23.07.2011
-* Aktuelle [http://rohieb.name/stuff/stratum0/beitragsordnung-2011-07-23.pdf Beitragsordnung] als PDF, zuletzt geändert am 23.07.2011
+* [[Media:Satzung.pdf|Aktuelle Satzung]] als PDF, zuletzt geändert am 23.07.2011
+* [[Media:Beitragsordnung.pdf|Aktuelle Beitragsordnung]] als PDF, zuletzt geändert am 23.07.2011
== Source ==
Die Satzung sowie die Beitragsordnung werden als LaTeX-Dokument in einem [https://github.com/Valodim/stratum0-satzung github-Repository] gepflegt.
== Text der Satzung ==
Die hier dargelegte Version dient nur der schnellen Referenz, und ist nicht zwangsläufig aktuell!
-Zuletzt aktualisiert: [[Benutzer:Daniel Bohrer|Daniel Bohrer]] 15:13, 18. Aug. 2011 (UTC)
+Zuletzt aktualisiert: [[Benutzer:Daniel Bohrer|Daniel Bohrer]] 23:48, 6. Jan. 2012 (UTC)
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-Satzung des Stratum 0 e.V.
-Version vom 17. Juni 2011
+Satzung des Stratum 0 e. V.
+Version vom 23. Juli 2011
+
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
(1) Der Verein trägt den Namen Stratum 0 e. V.
(7) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesen-
den Mitglieder, sofern in dieser Satzung nicht anders geregelt. Bei Stimmengleichheit gilt
ein Antrag als abgelehnt.
+(8) Die Ausübung des Stimmrechts auf der Mitgliederversammlung ist nur möglich, wenn
+bis zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme des e. g. Rechts, alle offenen Mitgliedsbeiträge
+des entsprechenden Mitglieds beglichen wurden.
§ 8 Der Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern: Dem Vorstandsvorsitzenden, dem
-stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und bis zu 3 Beisitzern. Er vertritt den
-Verein gerichtlich und außergerichtlich. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam
-vertretungsberechtigt.
+stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und bis zu 3 Beisitzern. Er vertritt
+den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Je zwei Vorstandsmitglieder, ausgenommen
+die Beisitzer, sind gemeinsam vertretungsberechtigt.
(2) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr ge-
wählt. Es kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung auf eine Wahl der Beisit-
zer verzichtet werden. Die Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist möglich. Die jeweils
der erforderlich. Über Satzungsänderungen kann in der Mitgliederversammlung nur ab-
gestimmt werden, wenn auf diesen Tagesordnungspunkt bereits in der Einladung zur
Mitgliederversammlung hingewiesen wurde und der Einladung sowohl der bisherige als
-auch der vorgesehene neue Satzungstext beigefügt worden waren.
+auch der vorgesehene neue Satzungstext beigefügt wurde.
(2) Zur Änderung des Vereinszwecks ist die Zweidrittel-Mehrheit aller Vereinsmitglieder
erforderlich, wobei die Zustimmung der nicht anwesenden Mitglieder per Textform er-
folgen kann.
== Text der Beitragsordnung ==
Die hier dargelegte Version dient nur der schnellen Referenz, und ist nicht zwangsläufig aktuell!
-Zuletzt aktualisiert: [[Benutzer:Daniel Bohrer|Daniel Bohrer]] 23:01, 18. Aug. 2011 (UTC)
+Zuletzt aktualisiert: [[Benutzer:Daniel Bohrer|Daniel Bohrer]] 23:48, 6. Jan. 2012 (UTC)
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Beitragsordnung des Stratum 0 e. V.