+<!-- Friendly reminder, wenn hier in nem Jahr nochmal jemand guckt: <87sigrauqr.fsf@littlepip.fritz.box> --Val -->
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+== Themen ==
+* Mietvertrag §2.4: "Der Mieter kann von der Ausübung des Optionsrechts nur schriftlich bis spätestens 6 Monate vor Vertragsablauf bis zum 31.03.2016 Gebrauch machen"