* SÄA: Einladung zu Vorstandssitzungen durch beliebige Vorstandsmitglieder erlauben [https://github.com/stratum0/stratum0-dokumente/pull/1]
** [[Satzung]], §8 Abs. 6 Satz 1:
**:''Die Einladung zu Vorstandssitzungen erfolgt durch den Vorstandsvorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden in Textform unter Einhaltung einer Einladungsfrist von mindestens 7 Tagen.''
* SÄA: Einladung zu Vorstandssitzungen durch beliebige Vorstandsmitglieder erlauben [https://github.com/stratum0/stratum0-dokumente/pull/1]
** [[Satzung]], §8 Abs. 6 Satz 1:
**:''Die Einladung zu Vorstandssitzungen erfolgt durch den Vorstandsvorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden in Textform unter Einhaltung einer Einladungsfrist von mindestens 7 Tagen.''