-(2) Eine Mitgliederversammlung ist außerdem einzuberufen, wenn es das Vereinsinteres-
-se erfordert, oder wenn die Einberufung von mindestens 23% der Vereinsmitglieder in
-Textform und unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt wird.
-(3) Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt in Textform durch den Vorstand
-unter Wahrung einer Einladungsfrist von mindestens 2 Wochen bei gleichzeitiger Be-
-kanntgabe einer vorläufigen Tagesordnung. Die Frist beginnt mit dem Versanddatum.
-Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom
-Mitglied des Vereins in Textform bekannt gegebene Adresse gerichtet ist.
-(4) Die Mitgliederversammlung als das oberste beschlussfassende Vereinsorgan ist grund-
-sätzlich für alle Aufgaben zuständig, sofern bestimmte Aufgaben gemäß dieser Satzung
-nicht einem anderen Vereinsorgan übertragen wurden. Ihr sind insbesondere die Jah-
-resrechnung und der Jahresbericht zur Beschlussfassung über die Genehmigung und
-die Entlastung des Vorstandes schriftlich vorzulegen. Sie bestellt zwei Rechnungsprü-
-fer, die weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehören
-und auch nicht Angestellte des Vereins sein dürfen, um die Buchführung einschließlich
-Jahresabschluss zu prüfen und über das Ergebnis vor der Mitgliederversammlung zu be-
-richten.
+(2) Eine Mitgliederversammlung ist außerdem einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse er-
+fordert, oder wenn die Einberufung von mindestens 23% der ordentlichen Vereinsmitglieder
+in Textform und unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt wird.
+(3) Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt in Textform durch den Vorstand unter
+Wahrung einer Einladungsfrist von mindestens 2 Wochen bei gleichzeitiger Bekanntgabe
+einer vorläufigen Tagesordnung. Die Frist beginnt mit dem Versanddatum. Das Einladungs-
+schreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied des Vereins
+in Textform bekannt gegebene Adresse gerichtet ist.
+(4) Die Mitgliederversammlung als das oberste beschlussfassende Vereinsorgan ist grundsätz-
+lich für alle Aufgaben zuständig, sofern bestimmte Aufgaben gemäß dieser Satzung nicht
+einem anderen Vereinsorgan übertragen wurden. Ihr sind insbesondere die Jahresrechnung
+und der Jahresbericht zur Beschlussfassung über die Genehmigung und die Entlastung des
+Vorstandes schriftlich vorzulegen. Sie bestellt zwei Rechnungsprüfer, die weder dem Vor-
+stand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehören und auch nicht Angestellte
+des Vereins sein dürfen, um die Buchführung einschließlich Jahresabschluss zu prüfen und
+über das Ergebnis vor der Mitgliederversammlung zu berichten.