-## Rechnungen mit Projektbezug bis 30€, die von mindestens drei Mitgliedern bestätigt wurden.
-## Rechnungen, die direkt mit dem Betrieb des Vereins zusammenhängen (z.B. Gebühren für Amtsgericht, Notarkosten, Bankgebühren etc.)
-# Der Schatzmeister hat den Vorstand zeitnah, spätestens zur nächsten Vorstandssitzung, über derart beglichene Rechnungen und deren Zweck zu informieren.
-# Vertretung des Schatzmeisters: Es muss ein Vertreter für den Schatzmeister bestimmt werden, der neben dem Schatzmeister gleichberechtigt Zugriff auf die Buchführung des Vereins hat. (Hiervon sind personalisierte Zugänge zu z. B. Online-Banking ausgeschlossen). Der Vertreter muss Mitglied des Vorstandes sein. <ref>Die Vertretung des Schatzmeisters wird von {{Benutzer|chrissi^}} wahrgenommen.</ref>
+## Rechnungen mit Projektbezug bis 30€, die von mindestens drei Mitgliedern bestätigt wurden; Rechnungen mit Projektbezug bis 50€, die von mindestens vier Mitgliedern bestätigt wurden.
+## Rechnungen, die direkt mit dem Betrieb des Vereins zusammenhängen (z.B. Gebühren für Amtsgericht, Notarkosten, Bankgebühren etc.)
+# Vertretung der Schatzmeisterin: Es müssen zwei Vertreter für die Schatzmeisterin bestimmt werden, die jeweils und unabhängig voneinander neben der Schatzmeisterin gleichberechtigt Zugriff auf die Buchführung des Vereins haben. (Hiervon sind personalisierte Zugänge zu z. B. Online-Banking ausgeschlossen). Die Vertreter müssen Mitglieder des Vorstandes sein. <ref>Die Vertretung der Schatzmeisterin wird von [[Benutzer:Chamaeleon|Linda Fliß]] und [[Benutzer:Chrissi^|Chris Fiege]] wahrgenommen.</ref>