-## Rechnungen mit Projektbezug bis 30€, die von mindestens drei Mitgliedern bestätigt wurden.
-## Rechnungen, die direkt mit dem Betrieb des Vereins zusammenhängen (z.B. Gebühren für Amtsgericht, Notarkosten, Bankgebühren etc.)
-# Der Schatzmeister hat den Vorstand zeitnah, spätestens zur nächsten Vorstandssitzung, über derart beglichene Rechnungen und deren Zweck zu informieren.
-# Vertretung des Schatzmeisters: Es muss ein Vertreter für den Schatzmeister bestimmt werden, der neben dem Schatzmeister gleichberechtigt Zugriff auf die Buchführung des Vereins hat. (Hiervon sind personalisierte Zugänge zu z. B. Online-Banking ausgeschlossen). Der Vertreter muss Mitglied des Vorstandes sein. <ref>Die Vertretung des Schatzmeisters wird von {{Benutzer|chrissi^}} wahrgenommen.</ref>
+## Rechnungen mit Projektbezug bis 30€, die von mindestens drei Mitgliedern bestätigt wurden; Rechnungen mit Projektbezug bis 50€, die von mindestens vier Mitgliedern bestätigt wurden.
+## Rechnungen, die direkt mit dem Betrieb des Vereins zusammenhängen (z.B. Gebühren für Amtsgericht, Notarkosten, Bankgebühren etc.)
+# Vertretung der Schatzmeisterin: Es muss eine vertretende Entität für die Schatzmeisterin bestimmt werden, die neben der Schatzmeisterin Zugriff auf die Buchführung des Vereins hat. Diese Entität soll ebenfalls Zugriff auf Konten (z.B. Online-Banking) erhalten. Die vertretende Entität muss Mitglied des Vorstandes sein. <ref>Die Vertretung der Schatzmeisterin wird von [[Benutzer:Chrissi^|Chris Fiege]] wahrgenommen.</ref>