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-Die Eintragung ins Vereinsregister ist kostenfrei, wenn der Verein vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt ist. Es ist deshalb sinnvoll, die Gemeinnützigkeit zu beantragen, bevor der Verein für die Eintragung ins Vereinsregister angemeldet wird.
-Machen Sie Ihre Gründungsversammlung, melden den Verein aber noch nicht an. Gehen Sie zuerst zum Finanzamt du beantragen die Steuerfreistellung. Ist Ihr Verein als gemeinnützig anerkannt, müssen Sie beim Amtsgericht keine Gebühren bezahlen. Die Gemeinnützigkeit kann ohne Eintragung des Vereins erlangt werden. Allerdings dauert es ungefähr vier Wochen, bis Sie antwort vom Finanzamt erhalten. Und sollte das Finanzamt eine Änderung Ihrer Satzung wünschen, können Sie die Satzung mit Beschluss der Mitglieder ändern, ohne dass Sie beim Vereinsregister die gebührenpflichtige Eintragung ändern müssen.