+''Erinnerung:'' Mitglieder sind laut [[Satzung#§7 Mitgliederversammlung|Satzung §7 Abs. 8]] nur stimmberechtigt, sofern alle ausstehenden Mitgliedsbeiträge (inkl. September!) beglichen wurden. Zu diesem Zweck wird euch rechtzeitig vor der Mitgliederversammlung noch eine E-Mail vom Schatzmeister erreichen, die eine Aufstellung über eurer gezahlten Beiträge enthält.
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