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-Der [[Arbeitsgruppe:Geschäftsführung|Vorstand]] hat für sich auf der [[Vorstandssitzung 2013-05-13|Vorstandssitzung am 13. Mai 2013]] zum ersten Mal eine Geschäftsordnung beschlossen, diese wurde von darauffolgenden Vorständen übernommen und ggf. angepasst, zuletzt vom aktuellen Vorstand am 2020-03-05:
+Der [[Arbeitsgruppe:Geschäftsführung|Vorstand]] hat für sich auf der [[Vorstandssitzung 2013-05-13|Vorstandssitzung am 13. Mai 2013]] zum ersten Mal eine Geschäftsordnung beschlossen, diese wurde von darauffolgenden Vorständen übernommen und ggf. angepasst.
== §0 Aufgabenteilung ==
Der Vorstand teilt seine Aufgabenbereiche wie folgt auf:
== §2 Vorstandsinterne Kommunikation ==
# Es ist dafür Sorge zu tragen, dass Daten, die unter §1 fallen, nicht über externe kommerzielle Dienstleister ausgetauscht werden, die nicht ausschließlich EU-Datenschutzgesetzen unterliegen.
-# Umlaufbeschlüsse sind in signierter Textform (z. B. per digitaler Signatur oder persönlicher Unterschrift) zu bearbeiten. Eine fortlaufende Nummer des Umlaufbeschlusses im Format [UB YYYY-MM-DD-##] ist Teil des signierten Textes. Bei Mails ist die Angabe der UB-Nummer zusätzlich im Subject notwendig. Vor der Verwendung der UB-Nummer muss diese auf der Wiki-Seite [[Nächste Vorstandssitzung]] vergeben werden.
+# Umlaufbeschlüsse sind in Textform zu bearbeiten. Eine fortlaufende Nummer im Format [UB YYYY-MM-DD-##] muss für jeden Umlaufbeschluss vergeben werden. Bei Mails ist die Angabe der UB-Nummer im Subject notwendig. Vor der Verwendung der UB-Nummer muss diese auf der Wiki-Seite [[Nächste Vorstandssitzung]] eingetragen werden.
# Falls die Kosten einer Anschaffung den in einem Beschluss gefassten Geldbetrag übersteigen (bspw. durch unerwartet gestiegene Versandkosten oder Preisanpassungen), ist die Zustimmung des Vorstands ohne die Notwendigkeit eines weiteren Beschlusses gegeben, sofern die tatsächlichen Kosten den beschlossenen Betrag nicht mehr als 5% oder alternativ 5€ übersteigen.
== §3 Protokolle der Vorstandssitzungen ==
## Wenn nicht anders gewünscht, geht der Vorstand davon aus, dass eine Änderung der Mitgliedsart zum 1. des nächsten Monats wirksam wird.
## Eine UB-Nummer wird trotzdem der Referenz halber zugewiesen.
# Wechsel des Beitragsmodells für ordentliche Mitglieder:
-## Zeigt ein Mitglied an, dass es zwischen dem ermäßigten Beitrag nach Beitragsordnung §0 Abs. 2 und dem normalen Beitrag nach Beitragsordnung §0 Abs. 0 wechseln möchte, so ist keine Zustimmung des Vorstands notwendig.
+## Zeigt ein Mitglied an, dass es zwischen dem ermäßigten Beitrag nach Beitragsordnung §0 Abs. 2 und dem normalen Beitrag nach Beitragsordnung §0 Abs. 1 (oder umgekehrt) wechseln möchte, so ist keine Zustimmung des Vorstands notwendig.
## Eine UB-Nummer wird trotzdem der Referenz halber zugewiesen.
== §7 Gültigkeit der Geschäftsordnung ==