+== §1 Fälligkeit ==
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+# Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum ersten Werktag eines jeden Monats im Voraus bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags für den laufenden Monat fällig.
+# Auf Wunsch des Mitglieds ist auch vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlungsweise zum ersten Werktag des jeweiligen Zeitraums im Voraus möglich.
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+== §2 Zahlungsweise ==
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+# Die Zahlung des Mitgliedsbeitrages kann per Überweisung (z. B. Dauerauftrag) oder per SEPA-Lastschrifteinzug erfolgen. Für den Einzug per SEPA-Lastschrift muss dem Vorstand ein SEPA-Lastschriftmandat in Schriftform vorliegen. Eventuell anfallende Gebühren durch Rücklastschrift, die ein Mitglied selbst zu verschulden hat, werden dem Mitglied in Rechnung gestellt.
+# Alternativ zu Abs. 1 kann auch eine Barzahlung an den Schatzmeister erfolgen, sofern dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist.
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+== §3 Aufnahmegebühren ==
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+# Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.
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+== §4 Erstattungen ==
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+# Im Voraus gezahlte Mitgliedsbeiträge für noch nicht laufende Monate werden dem Mitglied auf Wunsch bei Beendigung der Mitgliedschaft erstattet. Antrag zur Erstattung muss innerhalb von 6 Wochen nach Beendigung der Mitgliedschaft erfolgen.