+§2 Fälligkeit
+(1) Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum ersten Werktag eines jeden Monats im Voraus bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags für den laufenden Monat fällig.
+(2) Auf Wunsch des Mitglieds ist auch vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlungsweise zum ersten Werktag des jeweiligen Zeitraums im Voraus möglich.
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+§3 Zahlungsweise
+(1) Die Zahlung des Beitrages erfolgt im Lastschriftverfahren oder per Überweisung.
+(2) Alternativ zu Absatz 1 kann auch eine Barzahlung an den Kassenwart erfolgen, sofern dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist.
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+§4 Aufnahmegebühren
+(1) Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.
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+§5 Erstattungen
+(1) Im Voraus gezahlte Mitgliedsbeiträge für noch nicht laufende Monate werden dem Mitglied auf Wunsch bei Beendigung der Mitgliedschaft erstattet. Antrag zur Erstattung muss innerhalb von 6 Wochen nach Beendigung der Mitgliedschaft erfolgen.
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