-$4 der [[Satzung]] regelt die den Beitritt wie folgt:
+§ 4 der [[Satzung]] regelt die den Beitritt wie folgt:
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§ 4 Mitgliedschaft
(2) Die Beitrittserklärung erfolgt in Textform gegenüber dem Vorstand, dieser entscheidet auch über den Antrag.