X-Git-Url: https://git.rohieb.name/stratum0-wiki.git/blobdiff_plain/14b1b3bb3db779dce99eba94941b250113f810b0..9b7a68bf18e36ed7bacb6b651c51e69559151e41:/Beitragsordnung.mw diff --git a/Beitragsordnung.mw b/Beitragsordnung.mw index 6a1432a7c..c5cd76d9a 100644 --- a/Beitragsordnung.mw +++ b/Beitragsordnung.mw @@ -1,18 +1,18 @@ {{Hinweis| * Beitragsordnung als PDF: [[Media:Beitragsordnung.pdf]] -* Die Beitragsordnung wird in einem [https://github.com/stratum0/stratum0-dokumente GitHub-Repository] gepflegt. Änderungsanträge dürfen als [https://help.github.com/articles/using-pull-requests Pull Request] gestellt werden. +* Die Beitragsordnung wird in einem [https://gitli.stratum0.org/stratum0/dokumente Git-Repository] gepflegt. Änderungsanträge dürfen als Merge Request gestellt werden. * Siehe auch: [[Satzung]] }}

Beitragsordnung des Stratum 0 e. V.

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4. Dezember 2016
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8. Mai 2021
{{Navigationsleiste Offizielle Dokumente}} __TOC__ == §0 Beitragssätze == # Der reguläre Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt 20€ pro Monat. Fördermitglieder zahlen einen frei wählbaren Beitrag von mindestens 30€ pro Jahr. Der Jahresbeitrag muss ein Vielfaches von 12 Cent betragen. -# Schüler, Studenten, Auszubildende, Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge oder nach § 24 des Zweiten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB II), sowie Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben die Möglichkeit, für die ordentliche Mitgliedschaft einen ermäßigten Beitrag von 12€ pro Monat zu zahlen. Ein entsprechender Nachweis muss dem Vorstand auf Verlangen zugänglich gemacht werden. +# Schüler, Studenten, Auszubildende (einschließlich Referendaren), Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge oder nach § 24 des Zweiten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB II), sowie Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben die Möglichkeit, für die ordentliche Mitgliedschaft einen ermäßigten Beitrag von 12€ pro Monat zu zahlen. Ein entsprechender Nachweis muss dem Vorstand auf Verlangen zugänglich gemacht werden. # Sollte ein ordentliches Mitglied aus finanziellen Gründen den Mitgliedsbeitrag nicht aufbringen können, kann dieses beim Vorstand einen Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung stellen. Diese gilt für maximal ein Jahr und kann dann durch einen neuen Antrag erneuert werden. Der ermäßigte monatliche Beitrag muss ein glatter Centbetrag sein. # Alle Mitglieder werden ermutigt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten eine regelmäßige Spende an den Verein zu entrichten. Empfohlen wird eine Spende in Höhe von 1% des Bruttoeinkommens.