X-Git-Url: https://git.rohieb.name/stratum0-wiki.git/blobdiff_plain/1c550e77cbd2122a5d866016abec57f107728a18..3d1f5ff808ab5535fed2683644b508d85218eb6f:/Satzung.mw diff --git a/Satzung.mw b/Satzung.mw index be7f67f58..f9520d2ad 100644 --- a/Satzung.mw +++ b/Satzung.mw @@ -1,14 +1,14 @@ {{Hinweis|Die Diskussion findet auf der [[Diskussion:Satzung|Diskussionsseite]] statt.}} == Aktuell gültige Dokumente == -* [[Media:Satzung.pdf|Aktuelle Satzung]] als PDF, zuletzt geändert am 23.07.2011 -* [[Media:Beitragsordnung.pdf|Aktuelle Beitragsordnung]] als PDF, zuletzt geändert am 08.01.2012 +* [[Media:Satzung.pdf|Aktuelle Satzung]] als PDF, zuletzt geändert am 15.12.2012 +* [[Media:Beitragsordnung.pdf|Aktuelle Beitragsordnung]] als PDF, zuletzt geändert am 15.12.2012 == Quellcode == Die Satzung sowie die Beitragsordnung werden als LaTeX-Dokument in einem [https://github.com/stratum0/stratum0-dokumente GitHub-Repository] gepflegt. Änderungsanträge dürfen als [https://help.github.com/articles/using-pull-requests Pull Request] gestellt werden. == Text der Satzung == -Die hier dargelegte Version dient nur der schnellen Referenz, und ist nicht zwangsläufig aktuell! +Die hier dargelegte Version dient nur der schnellen Referenz, und ist nicht zwangsläufig aktuell. Rechtsbindend ist allein die oben verlinkte PDF-Version! Zuletzt aktualisiert: [[Benutzer:Daniel Bohrer|Daniel Bohrer]] 00:38, 17. Dez. 2012 (CET) @@ -16,12 +16,12 @@ Zuletzt aktualisiert: [[Benutzer:Daniel Bohrer|Daniel Bohrer]] 00:38, 17. Dez. 2 Satzung des Stratum 0 e. V. 15. Dezember 2012 -§ 0 Name, Sitz, Geschäftsjahr +§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Stratum 0 e. V. (2) Er hat seinen Sitz in Braunschweig und wird dort in das Vereinsregister eingetragen. (3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. -§ 1 Zweck +§ 2 Zweck (1) Der Verein ist parteipolitisch und weltanschaulich neutral. (2) Der Verein setzt sich zum Zweck: – Die Förderung der Erziehung und Volksbildung, insbesondere der Informatik- @@ -41,7 +41,7 @@ mationsveranstaltungen sowie Öffentlichkeitsarbeit. – Die Zusammenarbeit und der Austausch mit nationalen und internationalen Grup- pierungen, deren Ziele mit denen des Vereins vereinbar sind. -§ 2 Selbstlosigkeit und Gemeinnützigkeit +§ 3 Selbstlosigkeit und Gemeinnützigkeit (1) Der Verein ist selbstlos tätig; Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung und ist nicht auf eigenwirtschaftliche Zwecke ausgerichtet. @@ -51,7 +51,8 @@ den. Mitteln der Körperschaft. (4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. -§ 3 Mitgliedschaft + +§ 4 Mitgliedschaft (1) Jede natürliche oder juristische Person kann Mitglied des Vereins werden. Bei Minder- jährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. (2) Die Beitrittserklärung erfolgt in Textform gegenüber dem Vorstand, dieser entscheidet @@ -71,16 +72,16 @@ ner Frist von 23 Werktagen nach Mitteilung des Ausschlusses Berufung eingelegt w den, über den die nächste Mitgliederversammlung entscheidet. Bis zum Beschluss der Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft. -§ 4 Beiträge +§ 5 Beiträge (1) Für die Regelung der Beiträge beschließt die Mitgliederversammlung eine Beitrags- ordnung. -§ 5 Organe des Vereins +§ 6 Organe des Vereins (1) Organe des Vereins sind – die Mitgliederversammlung – der Vorstand -§ 6 Mitgliederversammlung +§ 7 Mitgliederversammlung (1) Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich einzuberufen. (2) Eine Mitgliederversammlung ist außerdem einzuberufen, wenn es das Vereinsinteres- se erfordert, oder wenn die Einberufung von mindestens 23% der Vereinsmitglieder in @@ -122,7 +123,7 @@ heit gilt ein Antrag als abgelehnt. bis zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme des e. g. Rechts, alle offenen Mitgliedsbeiträ- ge des entsprechenden Mitglieds beglichen wurden. -§ 7 Der Vorstand +§ 8 Der Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern: Dem Vorstandsvorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und bis zu 3 Beisitzern. Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Je zwei Vorstandsmitglieder, ausgenom- @@ -166,7 +167,7 @@ lung des Vorstandes geregelt wird. (12) Die Amtszeit des auf der Gründungsversammlung gewählten Vorstandes endet mit der ersten Mitgliederversammlung. -§ 8 Satzungsänderung +§ 9 Satzungsänderung (1) Für Satzungsänderungen ist eine Dreiviertel-Mehrheit der anwesenden Vereinsmit- glieder erforderlich. Über Satzungsänderungen kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn auf diesen Tagesordnungspunkt bereits in der Einla- @@ -180,12 +181,12 @@ len Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen allen Vereinsmitgliedern alsbald per Textform mitgeteilt werden. -§ 9 Beurkundung von Beschlüssen +§ 10 Beurkundung von Beschlüssen (1) Die in Vorstandssitzungen und in Mitgliederversammlungen gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom Vorstand, sowie vom Protokollanten, der vor jeder Sitzung bestimmt wird, zu unterzeichnen. -§ 10 Auflösung des Vereins und Vermögensbindung +§ 11 Auflösung des Vereins und Vermögensbindung (1) Für den Beschluss, den Verein aufzulösen, ist eine Dreiviertel-Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich. Der Beschluss kann nur nach rechtzeitiger Ankündigung in der Einladung zur Mitgliederversammlung gefasst