X-Git-Url: https://git.rohieb.name/stratum0-wiki.git/blobdiff_plain/33f8a986e5b123008c92aef722f0ff67c55d2408..e90e5f5693f2061b1c4c4afbf299b14f05fd992e:/Satzung.mw?ds=inline diff --git a/Satzung.mw b/Satzung.mw index 2cf72af5a..f9c84ebcd 100644 --- a/Satzung.mw +++ b/Satzung.mw @@ -1,8 +1,8 @@ {{Hinweis|Die Diskussion findet auf der [[Diskussion:Satzung|Diskussionsseite]] statt.}} -== Aktuelle Satzung == +== Aktuell gültige Dokumente == * [[Media:Satzung.pdf|Aktuelle Satzung]] als PDF, zuletzt geändert am 23.07.2011 -* [[Media:Beitragsordnung.pdf|Aktuelle Beitragsordnung]] als PDF, zuletzt geändert am 23.07.2011 +* [[Media:Beitragsordnung.pdf|Aktuelle Beitragsordnung]] als PDF, zuletzt geändert am 08.01.2012 == Source == Die Satzung sowie die Beitragsordnung werden als LaTeX-Dokument in einem [https://github.com/Valodim/stratum0-satzung github-Repository] gepflegt. @@ -208,16 +208,21 @@ meinnützige Zwecke im Sinne des § 2 zu verwenden hat. == Text der Beitragsordnung == Die hier dargelegte Version dient nur der schnellen Referenz, und ist nicht zwangsläufig aktuell! -Zuletzt aktualisiert: --[[Benutzer:Neo Bechstein|Neo Bechstein]] 15:57, 10. Jan. 2012 (UTC) +Zuletzt aktualisiert: [[Benutzer:Daniel Bohrer|Daniel Bohrer]] 02:27, 12. Jan. 2012 (UTC)
 Beitragsordnung des Stratum 0 e. V.
-Version vom 17. Juni 2011
+8. Januar 2012
 
 
 § 1 Beitragssätze
 (1) Der reguläre Mitgliedsbeitrag beträgt 20€ pro Monat.
-(2) Schüler, Studenten, Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge nach § 24 des Zweiten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB II), Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben die Möglchkeit, einen ermäßigten Beitrag von 12€ pro Monat zu zahlen. Ein entsprechender Nachweis muss dem Vorstand auf Verlangen zugänglich gemacht werden. 
+(2) Schüler, Studenten, Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich
+Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge oder nach § 24 des Zweiten Buchs des Sozial-
+gesetzbuchs (SGB II), sowie Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundes-
+ausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben die Möglichkeit, einen ermäßigten Beitrag
+von 12€ pro Monat zu zahlen. Ein entsprechender Nachweis muss dem Vorstand auf
+Verlangen zugänglich gemacht werden.
 (3) Sollte ein Mitglied aus finanziellen Gründen den Mitgliedsbeitrag nicht aufbringen kön-
 nen, kann dieses beim Vorstand einen Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung stellen.
 Diese gilt für ein Jahr und kann dann durch einen neuen Antrag erneuert werden.
@@ -234,8 +239,8 @@ lungsweise zum ersten Werktag des jeweiligen Zeitraums im Voraus möglich.
 
 
 § 3 Zahlungsweise
-(1) Die Zahlung des Beitrages erfolgt im Lastschriftverfahren oder per Überweisung.
-(2) Alternativ zu Absatz 1 kann auch eine Barzahlung an den Kassenwart erfolgen, sofern
+(1) Die Zahlung des Beitrages erfolgt per Überweisung.
+(2) Alternativ zu Abs. 1 kann auch eine Barzahlung an den Schatzmeister erfolgen, sofern
 dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist.