X-Git-Url: https://git.rohieb.name/stratum0-wiki.git/blobdiff_plain/55f6c7ae06960bf4605ed678fc8ab75e44f30dc7..d33c3fa7c158358a37fb460f5439fcdf26e877bc:/Satzung.mw diff --git a/Satzung.mw b/Satzung.mw index 68ff82e6b..db0964571 100644 --- a/Satzung.mw +++ b/Satzung.mw @@ -1,27 +1,27 @@ {{Hinweis|Die Diskussion findet auf der [[Diskussion:Satzung|Diskussionsseite]] statt.}} == Aktuell gültige Dokumente == -* [[Media:Satzung.pdf|Aktuelle Satzung]] als PDF, zuletzt geändert am 23.07.2011 -* [[Media:Beitragsordnung.pdf|Aktuelle Beitragsordnung]] als PDF, zuletzt geändert am 08.01.2012 +* [[Media:Satzung.pdf|Aktuelle Satzung]] als PDF, zuletzt geändert am 15.12.2012 +* [[Media:Beitragsordnung.pdf|Aktuelle Beitragsordnung]] als PDF, zuletzt geändert am 15.12.2012 == Quellcode == -Die Satzung sowie die Beitragsordnung werden als LaTeX-Dokument in einem [https://github.com/stratum0/stratum0-satzung GitHub-Repository] gepflegt. Änderungsanträge dürfen als [https://help.github.com/articles/using-pull-requests Pull Request] gestellt werden. +Die Satzung sowie die Beitragsordnung werden als LaTeX-Dokument in einem [https://github.com/stratum0/stratum0-dokumente GitHub-Repository] gepflegt. Änderungsanträge dürfen als [https://help.github.com/articles/using-pull-requests Pull Request] gestellt werden. == Text der Satzung == -Die hier dargelegte Version dient nur der schnellen Referenz, und ist nicht zwangsläufig aktuell! +Die hier dargelegte Version dient nur der schnellen Referenz, und ist nicht zwangsläufig aktuell. Rechtsbindend ist allein die oben verlinkte PDF-Version! -Zuletzt aktualisiert: [[Benutzer:Daniel Bohrer|Daniel Bohrer]] 23:48, 6. Jan. 2012 (UTC) +Zuletzt aktualisiert: [[Benutzer:Daniel Bohrer|Daniel Bohrer]] 00:38, 17. Dez. 2012 (CET)
 Satzung des Stratum 0 e. V.
 15. Dezember 2012
 
-§ 0 Name, Sitz, Geschäftsjahr
+§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
 (1) Der Verein trägt den Namen Stratum 0 e. V.
 (2) Er hat seinen Sitz in Braunschweig und wird dort in das Vereinsregister eingetragen.
 (3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
 
-§ 1 Zweck
+§ 2 Zweck
 (1) Der Verein ist parteipolitisch und weltanschaulich neutral.
 (2) Der Verein setzt sich zum Zweck:
 – Die Förderung der Erziehung und Volksbildung, insbesondere der Informatik-
@@ -41,7 +41,7 @@ mationsveranstaltungen sowie Öffentlichkeitsarbeit.
 – Die Zusammenarbeit und der Austausch mit nationalen und internationalen Grup-
 pierungen, deren Ziele mit denen des Vereins vereinbar sind.
 
-§ 2 Selbstlosigkeit und Gemeinnützigkeit
+§ 3 Selbstlosigkeit und Gemeinnützigkeit
 (1) Der Verein ist selbstlos tätig; Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
 Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung
 und ist nicht auf eigenwirtschaftliche Zwecke ausgerichtet.
@@ -51,17 +51,23 @@ den.
 Mitteln der Körperschaft.
 (4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind,
 oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
-§ 3 Mitgliedschaft
+
+§ 4 Mitgliedschaft
 (1) Jede natürliche oder juristische Person kann Mitglied des Vereins werden. Bei Minder-
 jährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
-(2) Die Beitrittserklärung erfolgt in Textform gegenüber dem Vorstand, dieser entscheidet
+(2) Die Mitgliedschaft im Verein ist auf zwei Arten möglich:
+- Ordentliche Mitglieder gestalten das Vereinsleben durch ihre aktive Teilnahme mit. Sie 
+besitzen eine Stimmberechtigung auf den Mitgliederversammlungen des Vereins.
+- Fördermitglieder unterstützen den Verein vorrangig durch ihren regelmäßigen finanziel-
+len Beitrag. Sie besitzen keine Stimmberechtigung auf den Mitgliederversammlungen.
+(3) Die Beitrittserklärung erfolgt in Textform gegenüber dem Vorstand, dieser entscheidet
 auch über den Antrag.
-(3) Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, durch Ausschluss, durch Tod von
+(4) Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, durch Ausschluss, durch Tod von
 natürlichen Personen oder durch Auflösung und Erlöschung von juristischen Perso-
 nen.
-(4) Ein Austritt ist jederzeit möglich und wird durch Willenserklärung in Textform ge-
+(5) Ein Austritt ist jederzeit möglich und wird durch Willenserklärung in Textform ge-
 genüber dem Vorstand vollzogen.
-(5) Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer verstoßen hat
+(6) Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer verstoßen hat
 oder trotz Mahnung mit dem Beitrag für 3 Monate im Rückstand bleibt, so kann es
 durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Dem Mitglied
 muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Der
@@ -71,16 +77,16 @@ ner Frist von 23 Werktagen nach Mitteilung des Ausschlusses Berufung eingelegt w
 den, über den die nächste Mitgliederversammlung entscheidet. Bis zum Beschluss der
 Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft.
 
-§ 4 Beiträge
+§ 5 Beiträge
 (1) Für die Regelung der Beiträge beschließt die Mitgliederversammlung eine Beitrags-
 ordnung.
 
-§ 5 Organe des Vereins
+§ 6 Organe des Vereins
 (1) Organe des Vereins sind
 – die Mitgliederversammlung
 – der Vorstand
 
-§ 6 Mitgliederversammlung
+§ 7 Mitgliederversammlung
 (1) Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich einzuberufen.
 (2) Eine Mitgliederversammlung ist außerdem einzuberufen, wenn es das Vereinsinteres-
 se erfordert, oder wenn die Einberufung von mindestens 23% der Vereinsmitglieder in
@@ -103,8 +109,7 @@ Die Mitgliederversammlung entscheidet z. B. auch über
 – Aufgaben des Vereins
 – An- und Verkauf sowie Belastung von Grundbesitz
 – Beteiligung an Gesellschaften
-– Aufnahme von Darlehen, die die Summe der monatlichen Mitgliedsbeiträge über-
-schreiten
+– Aufnahme von Darlehen, die die Summe der monatlichen Mitgliedsbeiträge überschreiten
 – Beschluss der Beitragsordnung
 – Satzungsänderungen
 – Auflösung des Vereins
@@ -113,8 +118,9 @@ schreiten
 erkannt, sofern mindestens 23% der Mitglieder anwesend sind. Falls dieser geforderte
 Anteil nicht erreicht wird, ist die darauf folgende Mitgliederversammlung unabhängig
 von der Anzahl der erschienen Mitglieder beschlussfähig. Auf diesen Umstand muss
-in der Einladung zur Mitgliederversammlung besonders hingewiesen werden. Jedes
-Mitglied hat eine Stimme.
+in der Einladung zur Mitgliederversammlung besonders hingewiesen werden. Jedes 
+ordentliche Mitglied hat eine Stimme. Fördermitglieder sind berechtigt, an den 
+Versammlungen ohne Stimmrecht teilzunehmen.
 (7) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwe-
 senden Mitglieder, sofern in dieser Satzung nicht anders geregelt. Bei Stimmengleich-
 heit gilt ein Antrag als abgelehnt.
@@ -122,7 +128,7 @@ heit gilt ein Antrag als abgelehnt.
 bis zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme des e. g. Rechts, alle offenen Mitgliedsbeiträ-
 ge des entsprechenden Mitglieds beglichen wurden.
 
-§ 7 Der Vorstand
+§ 8 Der Vorstand
 (1) Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern: Dem Vorstandsvorsitzenden, dem
 stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und bis zu 3 Beisitzern. Er vertritt
 den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Je zwei Vorstandsmitglieder, ausgenom-
@@ -159,14 +165,12 @@ ist der restliche Vorstand verpflichtet, unverzüglich, spätestens jedoch inner
 14 Tagen, zu einer zeitnahen Mitgliederversammlung einzuladen.
 (10) Für vakant gewordene Vorstandsposten wird auf der nächsten Mitgliederversamm-
 lung jeweils ein Nachfolger bestimmt, der für die restliche Dauer der Amtszeit seines
-Vorgängers im Amt bleibt. Bei vakant gewordenen Beisitzerposten kann ein Nachfol-
-ger nach Beschluss der Mitgliederversammlung entfallen.
+Vorgängers im Amt bleibt. Bei vakant gewordenen Beisitzerposten kann ein Nachfolger 
+nach Beschluss der Mitgliederversammlung entfallen.
 (11) Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, worin unter anderem die Aufgabentei-
 lung des Vorstandes geregelt wird.
-(12) Die Amtszeit des auf der Gründungsversammlung gewählten Vorstandes endet mit
-der ersten Mitgliederversammlung.
 
-§ 8 Satzungsänderung
+§ 9 Satzungsänderung
 (1) Für Satzungsänderungen ist eine Dreiviertel-Mehrheit der anwesenden Vereinsmit-
 glieder erforderlich. Über Satzungsänderungen kann in der Mitgliederversammlung
 nur abgestimmt werden, wenn auf diesen Tagesordnungspunkt bereits in der Einla-
@@ -180,12 +184,12 @@ len Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese
 Satzungsänderungen müssen allen Vereinsmitgliedern alsbald per Textform mitgeteilt
 werden.
 
-§ 9 Beurkundung von Beschlüssen
+§ 10 Beurkundung von Beschlüssen
 (1) Die in Vorstandssitzungen und in Mitgliederversammlungen gefassten Beschlüsse sind
 schriftlich niederzulegen und vom Vorstand, sowie vom Protokollanten, der vor jeder
 Sitzung bestimmt wird, zu unterzeichnen.
 
-§ 10 Auflösung des Vereins und Vermögensbindung
+§ 11 Auflösung des Vereins und Vermögensbindung
 (1) Für den Beschluss, den Verein aufzulösen, ist eine Dreiviertel-Mehrheit der in der
 Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich. Der Beschluss kann nur
 nach rechtzeitiger Ankündigung in der Einladung zur Mitgliederversammlung gefasst
@@ -200,23 +204,25 @@ gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 2 zu verwenden hat.
 == Text der Beitragsordnung ==
 Die hier dargelegte Version dient nur der schnellen Referenz, und ist nicht zwangsläufig aktuell!
 
-Zuletzt aktualisiert: [[Benutzer:Daniel Bohrer|Daniel Bohrer]] 02:27, 12. Jan. 2012 (UTC)
+Zuletzt aktualisiert: [[Benutzer:Daniel Bohrer|Daniel Bohrer]] 00:38, 17. Dez. 2012 (CET)
 
 
 Beitragsordnung des Stratum 0 e. V.
 15. Dezember 2012
 
 § 0 Beitragssätze
-(1) Der reguläre Mitgliedsbeitrag beträgt 20€ pro Monat.
+(1) Der reguläre Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt 20€ pro Monat. För-
+dermitglieder zahlen einen frei wählbaren Beitrag von mindestens 30€ pro Jahr.
 (2) Schüler, Studenten, Auszubildende, Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II
 einschließlich Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge oder nach § 24 des Zweiten Buchs
 des Sozialgesetzbuchs (SGB II), sowie Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem
-Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben die Möglichkeit, einen ermäßig-
-ten Beitrag von 12€ pro Monat zu zahlen. Ein entsprechender Nachweis muss dem
-Vorstand auf Verlangen zugänglich gemacht werden.
-(3) Sollte ein Mitglied aus finanziellen Gründen den Mitgliedsbeitrag nicht aufbringen
-können, kann dieses beim Vorstand einen Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung stel-
-len. Diese gilt für ein Jahr und kann dann durch einen neuen Antrag erneuert werden.
+Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben die Möglichkeit, für die ordentliche Mit-
+gliedschaft einen ermäßigten Beitrag von 12€ pro Monat zu zahlen. Ein entsprechender 
+Nachweis muss dem Vorstand auf Verlangen zugänglich gemacht werden.
+(3) Sollte ein ordentliches Mitglied aus finanziellen Gründen den Mitgliedsbeitrag nicht 
+aufbringen können, kann dieses beim Vorstand einen Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung 
+stellen. Diese gilt für maximal ein Jahr und kann dann durch einen neuen Antrag erneuert 
+werden.
 (4) Alle Mitglieder werden ermutigt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten eine regelmäßige
 Spende an den Verein zu entrichten. Empfohlen wird eine Spende in Höhe von 1% des
 Bruttoeinkommens.
@@ -228,7 +234,11 @@ bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags für den laufenden Monat fällig.
 lungsweise zum ersten Werktag des jeweiligen Zeitraums im Voraus möglich.
 
 § 2 Zahlungsweise
-(1) Die Zahlung des Beitrages erfolgt per Überweisung.
+(1) Die Zahlung des Mitgliedsbeitrages kann per Überweisung (z. B. Dauerauftrag) oder per
+SEPA-Lastschrifteinzug erfolgen. Für den Einzug per SEPA-Lastschrift muss dem Vorstand 
+ein SEPA-Lastschriftmandat in Schriftform vorliegen. Eventuell anfallende Gebühren durch 
+Rücklastschrift, die ein Mitglied selbst zu verschulden hat, werden dem Mitglied in Rech-
+nung gestellt.
 (2) Alternativ zu Abs. 1 kann auch eine Barzahlung an den Schatzmeister erfolgen, sofern
 dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist.