X-Git-Url: https://git.rohieb.name/stratum0-wiki.git/blobdiff_plain/64f5de1968c4eb401ec6f49500482bba02c897ff..4b9f19cd6eaf749601114219edc13a532a1c6fe4:/Satzung.mw?ds=sidebyside diff --git a/Satzung.mw b/Satzung.mw index 916b0ec40..f9c84ebcd 100644 --- a/Satzung.mw +++ b/Satzung.mw @@ -1,8 +1,8 @@ {{Hinweis|Die Diskussion findet auf der [[Diskussion:Satzung|Diskussionsseite]] statt.}} -== Aktuelle Satzung == -* Aktuelle [http://rohieb.name/stuff/stratum0/satzung-2011-07-23.pdf Satzung] als PDF, zuletzt geändert am 23.07.2011 -* Aktuelle [http://rohieb.name/stuff/stratum0/beitragsordnung-2011-07-23.pdf Beitragsordnung] als PDF, zuletzt geändert am 23.07.2011 +== Aktuell gültige Dokumente == +* [[Media:Satzung.pdf|Aktuelle Satzung]] als PDF, zuletzt geändert am 23.07.2011 +* [[Media:Beitragsordnung.pdf|Aktuelle Beitragsordnung]] als PDF, zuletzt geändert am 08.01.2012 == Source == Die Satzung sowie die Beitragsordnung werden als LaTeX-Dokument in einem [https://github.com/Valodim/stratum0-satzung github-Repository] gepflegt. @@ -10,11 +10,12 @@ Die Satzung sowie die Beitragsordnung werden als LaTeX-Dokument in einem [https: == Text der Satzung == Die hier dargelegte Version dient nur der schnellen Referenz, und ist nicht zwangsläufig aktuell! -Zuletzt aktualisiert: [[Benutzer:Daniel Bohrer|Daniel Bohrer]] 15:13, 18. Aug. 2011 (UTC) +Zuletzt aktualisiert: [[Benutzer:Daniel Bohrer|Daniel Bohrer]] 23:48, 6. Jan. 2012 (UTC)
-Satzung des Stratum 0 e.V.
-Version vom 17. Juni 2011
+Satzung des Stratum 0 e. V.
+Version vom 23. Juli 2011
+
 
 § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
 (1) Der Verein trägt den Namen Stratum 0 e. V.
@@ -123,13 +124,16 @@ hat eine Stimme.
 (7) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesen-
 den Mitglieder, sofern in dieser Satzung nicht anders geregelt. Bei Stimmengleichheit gilt
 ein Antrag als abgelehnt.
+(8) Die Ausübung des Stimmrechts auf der Mitgliederversammlung ist nur möglich, wenn
+bis zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme des e. g. Rechts, alle offenen Mitgliedsbeiträge
+des entsprechenden Mitglieds beglichen wurden.
 
 
 § 8 Der Vorstand
 (1) Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern: Dem Vorstandsvorsitzenden, dem
-stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und bis zu 3 Beisitzern. Er vertritt den
-Verein gerichtlich und außergerichtlich. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam
-vertretungsberechtigt.
+stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und bis zu 3 Beisitzern. Er vertritt
+den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Je zwei Vorstandsmitglieder, ausgenommen
+die Beisitzer, sind gemeinsam vertretungsberechtigt.
 (2) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr ge-
 wählt. Es kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung auf eine Wahl der Beisit-
 zer verzichtet werden. Die Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist möglich. Die jeweils
@@ -175,7 +179,7 @@ ersten Mitgliederversammlung.
 der erforderlich. Über Satzungsänderungen kann in der Mitgliederversammlung nur ab-
 gestimmt werden, wenn auf diesen Tagesordnungspunkt bereits in der Einladung zur
 Mitgliederversammlung hingewiesen wurde und der Einladung sowohl der bisherige als
-auch der vorgesehene neue Satzungstext beigefügt worden waren.
+auch der vorgesehene neue Satzungstext beigefügt wurde.
 (2) Zur Änderung des Vereinszwecks ist die Zweidrittel-Mehrheit aller Vereinsmitglieder
 erforderlich, wobei die Zustimmung der nicht anwesenden Mitglieder per Textform er-
 folgen kann.
@@ -204,17 +208,21 @@ meinnützige Zwecke im Sinne des § 2 zu verwenden hat.
 == Text der Beitragsordnung ==
 Die hier dargelegte Version dient nur der schnellen Referenz, und ist nicht zwangsläufig aktuell!
 
-Zuletzt aktualisiert: [[Benutzer:Daniel Bohrer|Daniel Bohrer]] 23:01, 18. Aug. 2011 (UTC)
+Zuletzt aktualisiert: [[Benutzer:Daniel Bohrer|Daniel Bohrer]] 02:27, 12. Jan. 2012 (UTC)
 
 
 Beitragsordnung des Stratum 0 e. V.
-Version vom 17. Juni 2011
+8. Januar 2012
 
 
 § 1 Beitragssätze
 (1) Der reguläre Mitgliedsbeitrag beträgt 20€ pro Monat.
-(2) Schüler, Studenten und Hartz-IV-Empfänger zahlen nach Einreichung eines entsprechen-
-den Nachweises beim Vorstand den ermäßigten Beitrag von 12€ pro Monat.
+(2) Schüler, Studenten, Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich
+Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge oder nach § 24 des Zweiten Buchs des Sozial-
+gesetzbuchs (SGB II), sowie Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundes-
+ausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben die Möglichkeit, einen ermäßigten Beitrag
+von 12€ pro Monat zu zahlen. Ein entsprechender Nachweis muss dem Vorstand auf
+Verlangen zugänglich gemacht werden.
 (3) Sollte ein Mitglied aus finanziellen Gründen den Mitgliedsbeitrag nicht aufbringen kön-
 nen, kann dieses beim Vorstand einen Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung stellen.
 Diese gilt für ein Jahr und kann dann durch einen neuen Antrag erneuert werden.
@@ -231,8 +239,8 @@ lungsweise zum ersten Werktag des jeweiligen Zeitraums im Voraus möglich.
 
 
 § 3 Zahlungsweise
-(1) Die Zahlung des Beitrages erfolgt im Lastschriftverfahren oder per Überweisung.
-(2) Alternativ zu Absatz 1 kann auch eine Barzahlung an den Kassenwart erfolgen, sofern
+(1) Die Zahlung des Beitrages erfolgt per Überweisung.
+(2) Alternativ zu Abs. 1 kann auch eine Barzahlung an den Schatzmeister erfolgen, sofern
 dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist.