X-Git-Url: https://git.rohieb.name/stratum0-wiki.git/blobdiff_plain/64f5de1968c4eb401ec6f49500482bba02c897ff..799190b577bda8e3947c5d8883f8a21ec458389c:/Satzung.mw diff --git a/Satzung.mw b/Satzung.mw index 916b0ec40..f9c84ebcd 100644 --- a/Satzung.mw +++ b/Satzung.mw @@ -1,8 +1,8 @@ {{Hinweis|Die Diskussion findet auf der [[Diskussion:Satzung|Diskussionsseite]] statt.}} -== Aktuelle Satzung == -* Aktuelle [http://rohieb.name/stuff/stratum0/satzung-2011-07-23.pdf Satzung] als PDF, zuletzt geändert am 23.07.2011 -* Aktuelle [http://rohieb.name/stuff/stratum0/beitragsordnung-2011-07-23.pdf Beitragsordnung] als PDF, zuletzt geändert am 23.07.2011 +== Aktuell gültige Dokumente == +* [[Media:Satzung.pdf|Aktuelle Satzung]] als PDF, zuletzt geändert am 23.07.2011 +* [[Media:Beitragsordnung.pdf|Aktuelle Beitragsordnung]] als PDF, zuletzt geändert am 08.01.2012 == Source == Die Satzung sowie die Beitragsordnung werden als LaTeX-Dokument in einem [https://github.com/Valodim/stratum0-satzung github-Repository] gepflegt. @@ -10,11 +10,12 @@ Die Satzung sowie die Beitragsordnung werden als LaTeX-Dokument in einem [https: == Text der Satzung == Die hier dargelegte Version dient nur der schnellen Referenz, und ist nicht zwangsläufig aktuell! -Zuletzt aktualisiert: [[Benutzer:Daniel Bohrer|Daniel Bohrer]] 15:13, 18. Aug. 2011 (UTC) +Zuletzt aktualisiert: [[Benutzer:Daniel Bohrer|Daniel Bohrer]] 23:48, 6. Jan. 2012 (UTC)
-Satzung des Stratum 0 e.V. -Version vom 17. Juni 2011 +Satzung des Stratum 0 e. V. +Version vom 23. Juli 2011 + § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Stratum 0 e. V. @@ -123,13 +124,16 @@ hat eine Stimme. (7) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesen- den Mitglieder, sofern in dieser Satzung nicht anders geregelt. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. +(8) Die Ausübung des Stimmrechts auf der Mitgliederversammlung ist nur möglich, wenn +bis zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme des e. g. Rechts, alle offenen Mitgliedsbeiträge +des entsprechenden Mitglieds beglichen wurden. § 8 Der Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern: Dem Vorstandsvorsitzenden, dem -stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und bis zu 3 Beisitzern. Er vertritt den -Verein gerichtlich und auÃergerichtlich. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam -vertretungsberechtigt. +stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und bis zu 3 Beisitzern. Er vertritt +den Verein gerichtlich und auÃergerichtlich. Je zwei Vorstandsmitglieder, ausgenommen +die Beisitzer, sind gemeinsam vertretungsberechtigt. (2) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr ge- wählt. Es kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung auf eine Wahl der Beisit- zer verzichtet werden. Die Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist möglich. Die jeweils @@ -175,7 +179,7 @@ ersten Mitgliederversammlung. der erforderlich. Ãber Satzungsänderungen kann in der Mitgliederversammlung nur ab- gestimmt werden, wenn auf diesen Tagesordnungspunkt bereits in der Einladung zur Mitgliederversammlung hingewiesen wurde und der Einladung sowohl der bisherige als -auch der vorgesehene neue Satzungstext beigefügt worden waren. +auch der vorgesehene neue Satzungstext beigefügt wurde. (2) Zur Ãnderung des Vereinszwecks ist die Zweidrittel-Mehrheit aller Vereinsmitglieder erforderlich, wobei die Zustimmung der nicht anwesenden Mitglieder per Textform er- folgen kann. @@ -204,17 +208,21 @@ meinnützige Zwecke im Sinne des § 2 zu verwenden hat. == Text der Beitragsordnung == Die hier dargelegte Version dient nur der schnellen Referenz, und ist nicht zwangsläufig aktuell! -Zuletzt aktualisiert: [[Benutzer:Daniel Bohrer|Daniel Bohrer]] 23:01, 18. Aug. 2011 (UTC) +Zuletzt aktualisiert: [[Benutzer:Daniel Bohrer|Daniel Bohrer]] 02:27, 12. Jan. 2012 (UTC)Beitragsordnung des Stratum 0 e. V. -Version vom 17. Juni 2011 +8. Januar 2012 § 1 Beitragssätze (1) Der reguläre Mitgliedsbeitrag beträgt 20⬠pro Monat. -(2) Schüler, Studenten und Hartz-IV-Empfänger zahlen nach Einreichung eines entsprechen- -den Nachweises beim Vorstand den ermäÃigten Beitrag von 12⬠pro Monat. +(2) Schüler, Studenten, Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschlieÃlich +Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge oder nach § 24 des Zweiten Buchs des Sozial- +gesetzbuchs (SGB II), sowie Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundes- +ausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben die Möglichkeit, einen ermäÃigten Beitrag +von 12⬠pro Monat zu zahlen. Ein entsprechender Nachweis muss dem Vorstand auf +Verlangen zugänglich gemacht werden. (3) Sollte ein Mitglied aus finanziellen Gründen den Mitgliedsbeitrag nicht aufbringen kön- nen, kann dieses beim Vorstand einen Antrag auf ErmäÃigung oder Befreiung stellen. Diese gilt für ein Jahr und kann dann durch einen neuen Antrag erneuert werden. @@ -231,8 +239,8 @@ lungsweise zum ersten Werktag des jeweiligen Zeitraums im Voraus möglich. § 3 Zahlungsweise -(1) Die Zahlung des Beitrages erfolgt im Lastschriftverfahren oder per Ãberweisung. -(2) Alternativ zu Absatz 1 kann auch eine Barzahlung an den Kassenwart erfolgen, sofern +(1) Die Zahlung des Beitrages erfolgt per Ãberweisung. +(2) Alternativ zu Abs. 1 kann auch eine Barzahlung an den Schatzmeister erfolgen, sofern dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist.