X-Git-Url: https://git.rohieb.name/stratum0-wiki.git/blobdiff_plain/8bb89f7bcd55a498788d9f0567d1ed6490dc6e1d..4544e1dfc4e07ba5e1eb838da2a39641b8bfa117:/Satzung.mw diff --git a/Satzung.mw b/Satzung.mw index fcf6d1e68..f9c84ebcd 100644 --- a/Satzung.mw +++ b/Satzung.mw @@ -1,19 +1,21 @@ {{Hinweis|Die Diskussion findet auf der [[Diskussion:Satzung|Diskussionsseite]] statt.}} -== Aktuelle Satzung == -* Aktuelle [http://rohieb.name/stuff/stratum0/satzung-2011-07-23.pdf Satzung] als PDF, zuletzt geändert am 23.07.2011 -* Aktuelle [http://rohieb.name/stuff/stratum0/beitragsordnung-2011-07-23.pdf Beitragsordnung] als PDF, zuletzt geändert am 23.07.2011 +== Aktuell gültige Dokumente == +* [[Media:Satzung.pdf|Aktuelle Satzung]] als PDF, zuletzt geändert am 23.07.2011 +* [[Media:Beitragsordnung.pdf|Aktuelle Beitragsordnung]] als PDF, zuletzt geändert am 08.01.2012 == Source == Die Satzung sowie die Beitragsordnung werden als LaTeX-Dokument in einem [https://github.com/Valodim/stratum0-satzung github-Repository] gepflegt. -== Satzungstext == +== Text der Satzung == Die hier dargelegte Version dient nur der schnellen Referenz, und ist nicht zwangsläufig aktuell! -Zuletzt aktualisiert: [[Benutzer:Daniel Bohrer|Daniel Bohrer]] 15:13, 18. Aug. 2011 (UTC) +Zuletzt aktualisiert: [[Benutzer:Daniel Bohrer|Daniel Bohrer]] 23:48, 6. Jan. 2012 (UTC)
-Satzung des Stratum 0 e.V.
+Satzung des Stratum 0 e. V.
+Version vom 23. Juli 2011
+
 
 § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
 (1) Der Verein trägt den Namen Stratum 0 e. V.
@@ -122,13 +124,16 @@ hat eine Stimme.
 (7) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesen-
 den Mitglieder, sofern in dieser Satzung nicht anders geregelt. Bei Stimmengleichheit gilt
 ein Antrag als abgelehnt.
+(8) Die Ausübung des Stimmrechts auf der Mitgliederversammlung ist nur möglich, wenn
+bis zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme des e. g. Rechts, alle offenen Mitgliedsbeiträge
+des entsprechenden Mitglieds beglichen wurden.
 
 
 § 8 Der Vorstand
 (1) Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern: Dem Vorstandsvorsitzenden, dem
-stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und bis zu 3 Beisitzern. Er vertritt den
-Verein gerichtlich und außergerichtlich. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam
-vertretungsberechtigt.
+stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und bis zu 3 Beisitzern. Er vertritt
+den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Je zwei Vorstandsmitglieder, ausgenommen
+die Beisitzer, sind gemeinsam vertretungsberechtigt.
 (2) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr ge-
 wählt. Es kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung auf eine Wahl der Beisit-
 zer verzichtet werden. Die Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist möglich. Die jeweils
@@ -174,7 +179,7 @@ ersten Mitgliederversammlung.
 der erforderlich. Über Satzungsänderungen kann in der Mitgliederversammlung nur ab-
 gestimmt werden, wenn auf diesen Tagesordnungspunkt bereits in der Einladung zur
 Mitgliederversammlung hingewiesen wurde und der Einladung sowohl der bisherige als
-auch der vorgesehene neue Satzungstext beigefügt worden waren.
+auch der vorgesehene neue Satzungstext beigefügt wurde.
 (2) Zur Änderung des Vereinszwecks ist die Zweidrittel-Mehrheit aller Vereinsmitglieder
 erforderlich, wobei die Zustimmung der nicht anwesenden Mitglieder per Textform er-
 folgen kann.
@@ -200,4 +205,53 @@ stimmte steuerbegünstigte Körperschaft, die es unmittelbar und ausschließlich
 meinnützige Zwecke im Sinne des § 2 zu verwenden hat.
 
+== Text der Beitragsordnung == +Die hier dargelegte Version dient nur der schnellen Referenz, und ist nicht zwangsläufig aktuell! + +Zuletzt aktualisiert: [[Benutzer:Daniel Bohrer|Daniel Bohrer]] 02:27, 12. Jan. 2012 (UTC) + +
+Beitragsordnung des Stratum 0 e. V.
+8. Januar 2012
+
+
+§ 1 Beitragssätze
+(1) Der reguläre Mitgliedsbeitrag beträgt 20€ pro Monat.
+(2) Schüler, Studenten, Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich
+Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge oder nach § 24 des Zweiten Buchs des Sozial-
+gesetzbuchs (SGB II), sowie Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundes-
+ausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben die Möglichkeit, einen ermäßigten Beitrag
+von 12€ pro Monat zu zahlen. Ein entsprechender Nachweis muss dem Vorstand auf
+Verlangen zugänglich gemacht werden.
+(3) Sollte ein Mitglied aus finanziellen Gründen den Mitgliedsbeitrag nicht aufbringen kön-
+nen, kann dieses beim Vorstand einen Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung stellen.
+Diese gilt für ein Jahr und kann dann durch einen neuen Antrag erneuert werden.
+(4) Alle Mitglieder werden ermutigt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten eine regelmäßige Spen-
+de an den Verein zu entrichten. Empfohlen wird eine Spende in Höhe von 1% des Brut-
+toeinkommens.
+
+
+§ 2 Fälligkeit
+(1) Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum ersten Werktag eines jeden Monats im Voraus
+bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags für den laufenden Monat fällig.
+(2) Auf Wunsch des Mitglieds ist auch vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zah-
+lungsweise zum ersten Werktag des jeweiligen Zeitraums im Voraus möglich.
+
+
+§ 3 Zahlungsweise
+(1) Die Zahlung des Beitrages erfolgt per Überweisung.
+(2) Alternativ zu Abs. 1 kann auch eine Barzahlung an den Schatzmeister erfolgen, sofern
+dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist.
+
+
+§ 4 Aufnahmegebühren
+(1) Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.
+
+
+§ 5 Erstattungen
+(1) Im Voraus gezahlte Mitgliedsbeiträge für noch nicht laufende Monate werden dem Mit-
+glied auf Wunsch bei Beendigung der Mitgliedschaft erstattet. Antrag zur Erstattung
+muss innerhalb von 6 Wochen nach Beendigung der Mitgliedschaft erfolgen.
+
+ [[Kategorie:Dokumente]]