X-Git-Url: https://git.rohieb.name/stratum0-wiki.git/blobdiff_plain/8bb89f7bcd55a498788d9f0567d1ed6490dc6e1d..d3ca4a5e4df46a528b87ba4462e1610a9da43440:/Satzung.mw diff --git a/Satzung.mw b/Satzung.mw index fcf6d1e68..916b0ec40 100644 --- a/Satzung.mw +++ b/Satzung.mw @@ -7,13 +7,14 @@ == Source == Die Satzung sowie die Beitragsordnung werden als LaTeX-Dokument in einem [https://github.com/Valodim/stratum0-satzung github-Repository] gepflegt. -== Satzungstext == +== Text der Satzung == Die hier dargelegte Version dient nur der schnellen Referenz, und ist nicht zwangsläufig aktuell! Zuletzt aktualisiert: [[Benutzer:Daniel Bohrer|Daniel Bohrer]] 15:13, 18. Aug. 2011 (UTC)
Satzung des Stratum 0 e.V. +Version vom 17. Juni 2011 § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Stratum 0 e. V. @@ -200,4 +201,49 @@ stimmte steuerbegünstigte Körperschaft, die es unmittelbar und ausschlieÃlich meinnützige Zwecke im Sinne des § 2 zu verwenden hat.+== Text der Beitragsordnung == +Die hier dargelegte Version dient nur der schnellen Referenz, und ist nicht zwangsläufig aktuell! + +Zuletzt aktualisiert: [[Benutzer:Daniel Bohrer|Daniel Bohrer]] 23:01, 18. Aug. 2011 (UTC) + +
+Beitragsordnung des Stratum 0 e. V. +Version vom 17. Juni 2011 + + +§ 1 Beitragssätze +(1) Der reguläre Mitgliedsbeitrag beträgt 20⬠pro Monat. +(2) Schüler, Studenten und Hartz-IV-Empfänger zahlen nach Einreichung eines entsprechen- +den Nachweises beim Vorstand den ermäÃigten Beitrag von 12⬠pro Monat. +(3) Sollte ein Mitglied aus finanziellen Gründen den Mitgliedsbeitrag nicht aufbringen kön- +nen, kann dieses beim Vorstand einen Antrag auf ErmäÃigung oder Befreiung stellen. +Diese gilt für ein Jahr und kann dann durch einen neuen Antrag erneuert werden. +(4) Alle Mitglieder werden ermutigt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten eine regelmäÃige Spen- +de an den Verein zu entrichten. Empfohlen wird eine Spende in Höhe von 1% des Brut- +toeinkommens. + + +§ 2 Fälligkeit +(1) Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum ersten Werktag eines jeden Monats im Voraus +bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags für den laufenden Monat fällig. +(2) Auf Wunsch des Mitglieds ist auch vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zah- +lungsweise zum ersten Werktag des jeweiligen Zeitraums im Voraus möglich. + + +§ 3 Zahlungsweise +(1) Die Zahlung des Beitrages erfolgt im Lastschriftverfahren oder per Ãberweisung. +(2) Alternativ zu Absatz 1 kann auch eine Barzahlung an den Kassenwart erfolgen, sofern +dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist. + + +§ 4 Aufnahmegebühren +(1) Aufnahmegebühren werden nicht erhoben. + + +§ 5 Erstattungen +(1) Im Voraus gezahlte Mitgliedsbeiträge für noch nicht laufende Monate werden dem Mit- +glied auf Wunsch bei Beendigung der Mitgliedschaft erstattet. Antrag zur Erstattung +muss innerhalb von 6 Wochen nach Beendigung der Mitgliedschaft erfolgen. ++ [[Kategorie:Dokumente]]