X-Git-Url: https://git.rohieb.name/stratum0-wiki.git/blobdiff_plain/8bb89f7bcd55a498788d9f0567d1ed6490dc6e1d..ec2797d24fe970fede43bb447906e9b8387e5e0f:/Satzung.mw diff --git a/Satzung.mw b/Satzung.mw index fcf6d1e68..f9c84ebcd 100644 --- a/Satzung.mw +++ b/Satzung.mw @@ -1,19 +1,21 @@ {{Hinweis|Die Diskussion findet auf der [[Diskussion:Satzung|Diskussionsseite]] statt.}} -== Aktuelle Satzung == -* Aktuelle [http://rohieb.name/stuff/stratum0/satzung-2011-07-23.pdf Satzung] als PDF, zuletzt geändert am 23.07.2011 -* Aktuelle [http://rohieb.name/stuff/stratum0/beitragsordnung-2011-07-23.pdf Beitragsordnung] als PDF, zuletzt geändert am 23.07.2011 +== Aktuell gültige Dokumente == +* [[Media:Satzung.pdf|Aktuelle Satzung]] als PDF, zuletzt geändert am 23.07.2011 +* [[Media:Beitragsordnung.pdf|Aktuelle Beitragsordnung]] als PDF, zuletzt geändert am 08.01.2012 == Source == Die Satzung sowie die Beitragsordnung werden als LaTeX-Dokument in einem [https://github.com/Valodim/stratum0-satzung github-Repository] gepflegt. -== Satzungstext == +== Text der Satzung == Die hier dargelegte Version dient nur der schnellen Referenz, und ist nicht zwangsläufig aktuell! -Zuletzt aktualisiert: [[Benutzer:Daniel Bohrer|Daniel Bohrer]] 15:13, 18. Aug. 2011 (UTC) +Zuletzt aktualisiert: [[Benutzer:Daniel Bohrer|Daniel Bohrer]] 23:48, 6. Jan. 2012 (UTC)
-Satzung des Stratum 0 e.V. +Satzung des Stratum 0 e. V. +Version vom 23. Juli 2011 + § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Stratum 0 e. V. @@ -122,13 +124,16 @@ hat eine Stimme. (7) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesen- den Mitglieder, sofern in dieser Satzung nicht anders geregelt. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. +(8) Die Ausübung des Stimmrechts auf der Mitgliederversammlung ist nur möglich, wenn +bis zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme des e. g. Rechts, alle offenen Mitgliedsbeiträge +des entsprechenden Mitglieds beglichen wurden. § 8 Der Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern: Dem Vorstandsvorsitzenden, dem -stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und bis zu 3 Beisitzern. Er vertritt den -Verein gerichtlich und auÃergerichtlich. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam -vertretungsberechtigt. +stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und bis zu 3 Beisitzern. Er vertritt +den Verein gerichtlich und auÃergerichtlich. Je zwei Vorstandsmitglieder, ausgenommen +die Beisitzer, sind gemeinsam vertretungsberechtigt. (2) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr ge- wählt. Es kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung auf eine Wahl der Beisit- zer verzichtet werden. Die Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist möglich. Die jeweils @@ -174,7 +179,7 @@ ersten Mitgliederversammlung. der erforderlich. Ãber Satzungsänderungen kann in der Mitgliederversammlung nur ab- gestimmt werden, wenn auf diesen Tagesordnungspunkt bereits in der Einladung zur Mitgliederversammlung hingewiesen wurde und der Einladung sowohl der bisherige als -auch der vorgesehene neue Satzungstext beigefügt worden waren. +auch der vorgesehene neue Satzungstext beigefügt wurde. (2) Zur Ãnderung des Vereinszwecks ist die Zweidrittel-Mehrheit aller Vereinsmitglieder erforderlich, wobei die Zustimmung der nicht anwesenden Mitglieder per Textform er- folgen kann. @@ -200,4 +205,53 @@ stimmte steuerbegünstigte Körperschaft, die es unmittelbar und ausschlieÃlich meinnützige Zwecke im Sinne des § 2 zu verwenden hat.+== Text der Beitragsordnung == +Die hier dargelegte Version dient nur der schnellen Referenz, und ist nicht zwangsläufig aktuell! + +Zuletzt aktualisiert: [[Benutzer:Daniel Bohrer|Daniel Bohrer]] 02:27, 12. Jan. 2012 (UTC) + +
+Beitragsordnung des Stratum 0 e. V. +8. Januar 2012 + + +§ 1 Beitragssätze +(1) Der reguläre Mitgliedsbeitrag beträgt 20⬠pro Monat. +(2) Schüler, Studenten, Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschlieÃlich +Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge oder nach § 24 des Zweiten Buchs des Sozial- +gesetzbuchs (SGB II), sowie Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundes- +ausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben die Möglichkeit, einen ermäÃigten Beitrag +von 12⬠pro Monat zu zahlen. Ein entsprechender Nachweis muss dem Vorstand auf +Verlangen zugänglich gemacht werden. +(3) Sollte ein Mitglied aus finanziellen Gründen den Mitgliedsbeitrag nicht aufbringen kön- +nen, kann dieses beim Vorstand einen Antrag auf ErmäÃigung oder Befreiung stellen. +Diese gilt für ein Jahr und kann dann durch einen neuen Antrag erneuert werden. +(4) Alle Mitglieder werden ermutigt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten eine regelmäÃige Spen- +de an den Verein zu entrichten. Empfohlen wird eine Spende in Höhe von 1% des Brut- +toeinkommens. + + +§ 2 Fälligkeit +(1) Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum ersten Werktag eines jeden Monats im Voraus +bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags für den laufenden Monat fällig. +(2) Auf Wunsch des Mitglieds ist auch vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zah- +lungsweise zum ersten Werktag des jeweiligen Zeitraums im Voraus möglich. + + +§ 3 Zahlungsweise +(1) Die Zahlung des Beitrages erfolgt per Ãberweisung. +(2) Alternativ zu Abs. 1 kann auch eine Barzahlung an den Schatzmeister erfolgen, sofern +dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist. + + +§ 4 Aufnahmegebühren +(1) Aufnahmegebühren werden nicht erhoben. + + +§ 5 Erstattungen +(1) Im Voraus gezahlte Mitgliedsbeiträge für noch nicht laufende Monate werden dem Mit- +glied auf Wunsch bei Beendigung der Mitgliedschaft erstattet. Antrag zur Erstattung +muss innerhalb von 6 Wochen nach Beendigung der Mitgliedschaft erfolgen. ++ [[Kategorie:Dokumente]]