X-Git-Url: https://git.rohieb.name/stratum0-wiki.git/blobdiff_plain/8c18906fc071dd7da6eb3c2137b4a15dac4b33b3..4d84e367950f51bf93d2c0b8c6f34fdd7d848244:/Beitragsordnung.mw
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{{Hinweis|
* Beitragsordnung als PDF: [[Media:Beitragsordnung.pdf]]
-* Die Beitragsordnung wird in einem [https://github.com/stratum0/stratum0-dokumente GitHub-Repository] gepflegt. Ãnderungsanträge dürfen als [https://help.github.com/articles/using-pull-requests Pull Request] gestellt werden.
+* Die Beitragsordnung wird in einem [https://gitli.stratum0.org/stratum0/dokumente Git-Repository] gepflegt. Ãnderungsanträge dürfen als Merge Request gestellt werden.
* Siehe auch: [[Satzung]]
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Beitragsordnung des Stratum 0 e. V.
-7. Dezember 2013
-
+8. Mai 2021
+{{Navigationsleiste Offizielle Dokumente}}
__TOC__
== §0 Beitragssätze ==
-# Der reguläre Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt 20⬠pro Monat. Fördermitglieder zahlen einen frei wählbaren Beitrag von mindestens 30⬠pro Jahr.
-# Schüler, Studenten, Auszubildende, Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschlieÃlich Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge oder nach § 24 des Zweiten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB II), sowie Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben die Möglichkeit, für die ordentliche Mitgliedschaft einen ermäÃigten Beitrag von 12⬠pro Monat zu zahlen. Ein entsprechender Nachweis muss dem Vorstand auf Verlangen zugänglich gemacht werden.
-# Sollte ein ordentliches Mitglied aus finanziellen Gründen den Mitgliedsbeitrag nicht aufbringen können, kann dieses beim Vorstand einen Antrag auf ErmäÃigung oder Befreiung stellen. Diese gilt für maximal ein Jahr und kann dann durch einen neuen Antrag erneuert werden.
+# Der reguläre Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt 20⬠pro Monat. Fördermitglieder zahlen einen frei wählbaren Beitrag von mindestens 30⬠pro Jahr. Der Jahresbeitrag muss ein Vielfaches von 12 Cent betragen.
+# Schüler, Studenten, Auszubildende (einschlieÃlich Referendaren), Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschlieÃlich Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge oder nach § 24 des Zweiten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB II), sowie Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben die Möglichkeit, für die ordentliche Mitgliedschaft einen ermäÃigten Beitrag von 12⬠pro Monat zu zahlen. Ein entsprechender Nachweis muss dem Vorstand auf Verlangen zugänglich gemacht werden.
+# Sollte ein ordentliches Mitglied aus finanziellen Gründen den Mitgliedsbeitrag nicht aufbringen können, kann dieses beim Vorstand einen Antrag auf ErmäÃigung oder Befreiung stellen. Diese gilt für maximal ein Jahr und kann dann durch einen neuen Antrag erneuert werden. Der ermäÃigte monatliche Beitrag muss ein glatter Centbetrag sein.
# Alle Mitglieder werden ermutigt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten eine regelmäÃige Spende an den Verein zu entrichten. Empfohlen wird eine Spende in Höhe von 1% des Bruttoeinkommens.
== §1 Fälligkeit ==