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@@ -3,7 +3,7 @@ Der [[Arbeitsgruppe:Geschäftsführung|Vorstand]] hat auf seiner [[Vorstandssitz
== §0 Aufgabenteilung ==
Der Vorstand teilt seine Aufgabenbereiche wie folgt auf:
# Finanzen und Führung der Mitgliederliste: Schatzmeister
-# Schriftführung und weitere Mitgliedsverwaltung: stellv. Vorsitzender
+# weitere Mitgliedsverwaltung und Schriftführung: {{Benutzer|Chrissi^}}
# Verwaltung der Schlüssel: Vorstandsentitäten nach Absprache. [Mit der Verwaltung der physischen Schlüssel zur oberen Tür wird {{Benutzer|larsan}} beauftragt.]
# Die weiteren Aufgaben des Vorstandes (Repräsentation nach auÃen, Einladung zu Sitzungen, etc.) teilen die Vorstandsmitglieder unter sich nach Bedarf auf.
@@ -39,7 +39,7 @@ Der Vorstand teilt seine Aufgabenbereiche wie folgt auf:
## Rechnungen mit Projektbezug bis 30â¬, die von mindestens drei Mitgliedern bestätigt wurden.
## Rechnungen, die direkt mit dem Betrieb des Vereins zusammenhängen (z.B. Gebühren für Amtsgericht, Notarkosten, Bankgebühren etc.)
# Der Schatzmeister hat den Vorstand zeitnah, spätestens zur nächsten Vorstandssitzung, über derart beglichene Rechnungen und deren Zweck zu informieren.
-# Vertretung des Schatzmeisters: Es muss ein Vertreter für den Schatzmeister bestimmt werden, der neben dem Schatzmeister gleichberechtigt Zugriff auf die Buchführung des Vereins hat. (Hiervon sind personalisierte Zugänge zu z. B. Online-Banking ausgeschlossen). Der Vertreter muss Mitglied des Vorstandes sein. [Die Vertretung des Schatzmeisters wird von {{Benutzer|chrissi^}} wahrgenommen.]
+# Vertretung des Schatzmeisters: Es muss ein Vertreter für den Schatzmeister bestimmt werden, der neben dem Schatzmeister gleichberechtigt Zugriff auf die Buchführung des Vereins hat. (Hiervon sind personalisierte Zugänge zu z. B. Online-Banking ausgeschlossen). Der Vertreter muss Mitglied des Vorstandes sein. [Die Vertretung des Schatzmeisters wird von [[Benutzer:Chamaeleon|Linda FliÃ]] wahrgenommen.]
== §5 Vorstand als Ansprechpartner ==
@@ -51,8 +51,9 @@ Der Vorstand teilt seine Aufgabenbereiche wie folgt auf:
## Möchte ein Mitglied seine Mitgliedsart ändern, so gilt die Zustimmung des Vorstandes zu einem entsprechenden Antrag als implizit gegeben.
## Wenn nicht anders gewünscht, geht der Vorstand davon aus, dass eine Ãnderung der Mitgliedsart zum 1. des nächsten Monats wirksam wird.
## Eine UB-Nummer wird trotzdem der Referenz halber zugewiesen.
-# Anzeige von ErmäÃigung
-## Zeigt ein Mitglied an, dass es den ermäÃigten Beitrag nach Beitragsordnung §0 Abs. 2 zahlen will, so ist keine Zustimmung des Vorstandes notwendig.
+
+# Wechsel des Beitragsmodells für ordentliche Mitglieder:
+## Zeigt ein Mitglied an, dass es zwischen dem ermäÃigten Beitrag nach Beitragsordnung §0 Abs. 2 und dem normalen Beitrag nach Beitragsordnung §0 Abs. 0 wechseln möchte, so ist keine Zustimmung des Vorstands notwendig.
## Eine UB-Nummer wird trotzdem der Referenz halber zugewiesen.
== Anmerkungen ==