X-Git-Url: https://git.rohieb.name/stratum0-wiki.git/blobdiff_plain/ae40ca77706c9beb6472c1d9da6978d43000b89d..d33c3fa7c158358a37fb460f5439fcdf26e877bc:/Satzung.mw?ds=sidebyside diff --git a/Satzung.mw b/Satzung.mw index ce8f00025..db0964571 100644 --- a/Satzung.mw +++ b/Satzung.mw @@ -8,7 +8,7 @@ Die Satzung sowie die Beitragsordnung werden als LaTeX-Dokument in einem [https://github.com/stratum0/stratum0-dokumente GitHub-Repository] gepflegt. Änderungsanträge dürfen als [https://help.github.com/articles/using-pull-requests Pull Request] gestellt werden. == Text der Satzung == -Die hier dargelegte Version dient nur der schnellen Referenz, und ist nicht zwangsläufig aktuell! +Die hier dargelegte Version dient nur der schnellen Referenz, und ist nicht zwangsläufig aktuell. Rechtsbindend ist allein die oben verlinkte PDF-Version! Zuletzt aktualisiert: [[Benutzer:Daniel Bohrer|Daniel Bohrer]] 00:38, 17. Dez. 2012 (CET) @@ -55,14 +55,19 @@ oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. § 4 Mitgliedschaft (1) Jede natürliche oder juristische Person kann Mitglied des Vereins werden. Bei Minder- jährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. -(2) Die Beitrittserklärung erfolgt in Textform gegenüber dem Vorstand, dieser entscheidet +(2) Die Mitgliedschaft im Verein ist auf zwei Arten möglich: +- Ordentliche Mitglieder gestalten das Vereinsleben durch ihre aktive Teilnahme mit. Sie +besitzen eine Stimmberechtigung auf den Mitgliederversammlungen des Vereins. +- Fördermitglieder unterstützen den Verein vorrangig durch ihren regelmäßigen finanziel- +len Beitrag. Sie besitzen keine Stimmberechtigung auf den Mitgliederversammlungen. +(3) Die Beitrittserklärung erfolgt in Textform gegenüber dem Vorstand, dieser entscheidet auch über den Antrag. -(3) Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, durch Ausschluss, durch Tod von +(4) Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, durch Ausschluss, durch Tod von natürlichen Personen oder durch Auflösung und Erlöschung von juristischen Perso- nen. -(4) Ein Austritt ist jederzeit möglich und wird durch Willenserklärung in Textform ge- +(5) Ein Austritt ist jederzeit möglich und wird durch Willenserklärung in Textform ge- genüber dem Vorstand vollzogen. -(5) Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer verstoßen hat +(6) Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer verstoßen hat oder trotz Mahnung mit dem Beitrag für 3 Monate im Rückstand bleibt, so kann es durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Der @@ -104,8 +109,7 @@ Die Mitgliederversammlung entscheidet z. B. auch über – Aufgaben des Vereins – An- und Verkauf sowie Belastung von Grundbesitz – Beteiligung an Gesellschaften -– Aufnahme von Darlehen, die die Summe der monatlichen Mitgliedsbeiträge über- -schreiten +– Aufnahme von Darlehen, die die Summe der monatlichen Mitgliedsbeiträge überschreiten – Beschluss der Beitragsordnung – Satzungsänderungen – Auflösung des Vereins @@ -114,8 +118,9 @@ schreiten erkannt, sofern mindestens 23% der Mitglieder anwesend sind. Falls dieser geforderte Anteil nicht erreicht wird, ist die darauf folgende Mitgliederversammlung unabhängig von der Anzahl der erschienen Mitglieder beschlussfähig. Auf diesen Umstand muss -in der Einladung zur Mitgliederversammlung besonders hingewiesen werden. Jedes -Mitglied hat eine Stimme. +in der Einladung zur Mitgliederversammlung besonders hingewiesen werden. Jedes +ordentliche Mitglied hat eine Stimme. Fördermitglieder sind berechtigt, an den +Versammlungen ohne Stimmrecht teilzunehmen. (7) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwe- senden Mitglieder, sofern in dieser Satzung nicht anders geregelt. Bei Stimmengleich- heit gilt ein Antrag als abgelehnt. @@ -160,12 +165,10 @@ ist der restliche Vorstand verpflichtet, unverzüglich, spätestens jedoch inner 14 Tagen, zu einer zeitnahen Mitgliederversammlung einzuladen. (10) Für vakant gewordene Vorstandsposten wird auf der nächsten Mitgliederversamm- lung jeweils ein Nachfolger bestimmt, der für die restliche Dauer der Amtszeit seines -Vorgängers im Amt bleibt. Bei vakant gewordenen Beisitzerposten kann ein Nachfol- -ger nach Beschluss der Mitgliederversammlung entfallen. +Vorgängers im Amt bleibt. Bei vakant gewordenen Beisitzerposten kann ein Nachfolger +nach Beschluss der Mitgliederversammlung entfallen. (11) Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, worin unter anderem die Aufgabentei- lung des Vorstandes geregelt wird. -(12) Die Amtszeit des auf der Gründungsversammlung gewählten Vorstandes endet mit -der ersten Mitgliederversammlung. § 9 Satzungsänderung (1) Für Satzungsänderungen ist eine Dreiviertel-Mehrheit der anwesenden Vereinsmit- @@ -208,16 +211,18 @@ Beitragsordnung des Stratum 0 e. V. 15. Dezember 2012 § 0 Beitragssätze -(1) Der reguläre Mitgliedsbeitrag beträgt 20€ pro Monat. +(1) Der reguläre Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt 20€ pro Monat. För- +dermitglieder zahlen einen frei wählbaren Beitrag von mindestens 30€ pro Jahr. (2) Schüler, Studenten, Auszubildende, Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge oder nach § 24 des Zweiten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB II), sowie Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem -Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben die Möglichkeit, einen ermäßig- -ten Beitrag von 12€ pro Monat zu zahlen. Ein entsprechender Nachweis muss dem -Vorstand auf Verlangen zugänglich gemacht werden. -(3) Sollte ein Mitglied aus finanziellen Gründen den Mitgliedsbeitrag nicht aufbringen -können, kann dieses beim Vorstand einen Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung stel- -len. Diese gilt für ein Jahr und kann dann durch einen neuen Antrag erneuert werden. +Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben die Möglichkeit, für die ordentliche Mit- +gliedschaft einen ermäßigten Beitrag von 12€ pro Monat zu zahlen. Ein entsprechender +Nachweis muss dem Vorstand auf Verlangen zugänglich gemacht werden. +(3) Sollte ein ordentliches Mitglied aus finanziellen Gründen den Mitgliedsbeitrag nicht +aufbringen können, kann dieses beim Vorstand einen Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung +stellen. Diese gilt für maximal ein Jahr und kann dann durch einen neuen Antrag erneuert +werden. (4) Alle Mitglieder werden ermutigt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten eine regelmäßige Spende an den Verein zu entrichten. Empfohlen wird eine Spende in Höhe von 1% des Bruttoeinkommens. @@ -229,7 +234,11 @@ bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags für den laufenden Monat fällig. lungsweise zum ersten Werktag des jeweiligen Zeitraums im Voraus möglich. § 2 Zahlungsweise -(1) Die Zahlung des Beitrages erfolgt per Überweisung. +(1) Die Zahlung des Mitgliedsbeitrages kann per Überweisung (z. B. Dauerauftrag) oder per +SEPA-Lastschrifteinzug erfolgen. Für den Einzug per SEPA-Lastschrift muss dem Vorstand +ein SEPA-Lastschriftmandat in Schriftform vorliegen. Eventuell anfallende Gebühren durch +Rücklastschrift, die ein Mitglied selbst zu verschulden hat, werden dem Mitglied in Rech- +nung gestellt. (2) Alternativ zu Abs. 1 kann auch eine Barzahlung an den Schatzmeister erfolgen, sofern dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist.