From: Daniel Bohrer
Beitragsordnung des Stratum 0 e. V. -Version vom 17. Juni 2011 +8. Januar 2012 § 1 Beitragssätze (1) Der reguläre Mitgliedsbeitrag beträgt 20⬠pro Monat. -(2) Schüler, Studenten, Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschlieÃlich Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge nach § 24 des Zweiten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB II), Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben die Möglchkeit, einen ermäÃigten Beitrag von 12⬠pro Monat zu zahlen. Ein entsprechender Nachweis muss dem Vorstand auf Verlangen zugänglich gemacht werden. +(2) Schüler, Studenten, Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschlieÃlich +Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge oder nach § 24 des Zweiten Buchs des Sozial- +gesetzbuchs (SGB II), sowie Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundes- +ausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben die Möglichkeit, einen ermäÃigten Beitrag +von 12⬠pro Monat zu zahlen. Ein entsprechender Nachweis muss dem Vorstand auf +Verlangen zugänglich gemacht werden. (3) Sollte ein Mitglied aus finanziellen Gründen den Mitgliedsbeitrag nicht aufbringen kön- nen, kann dieses beim Vorstand einen Antrag auf ErmäÃigung oder Befreiung stellen. Diese gilt für ein Jahr und kann dann durch einen neuen Antrag erneuert werden. @@ -234,8 +239,8 @@ lungsweise zum ersten Werktag des jeweiligen Zeitraums im Voraus möglich. § 3 Zahlungsweise -(1) Die Zahlung des Beitrages erfolgt im Lastschriftverfahren oder per Ãberweisung. -(2) Alternativ zu Absatz 1 kann auch eine Barzahlung an den Kassenwart erfolgen, sofern +(1) Die Zahlung des Beitrages erfolgt per Ãberweisung. +(2) Alternativ zu Abs. 1 kann auch eine Barzahlung an den Schatzmeister erfolgen, sofern dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist.