From: Daniel Bohrer
§ 4 Mitgliedschaft (1) Jede natürliche oder juristische Person kann Mitglied des Vereins werden. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. @@ -38,6 +40,6 @@ Wir bieten Dir zwei Arten der Mitgliedschaft an: ;Zweite Möglichkeit: auf Papier :Falls du Papier magst, darfst du auch gern einen [[Media:Mitgliedsantrag.pdf|Mitgliedsantrag]] ausfüllen und dem Vorstand in den Posteingang legen (oder an unsere [[Postadresse]] schicken, oder eingescannt per E-Mail an den Vorstand schicken, oder wenn du eine [https://tools.ietf.org/html/rfc1149 Brieftaube] zur Hand hast, die den Weg zu uns findet, sicher auch dasâ¦). Alles weitere wird dann per E-Mail geregelt, deshalb solltest du auch möglichst mal in dein E-Mail-Postfach schauen und den Vorstand über Adressänderungen informieren. -Die [[Satzung#Text_der_Satzung|Satzung]] und insbesondere die [[Satzung#Text_der_Beitragsordnung|Beitragsordnung]] solltest du dir in beiden Fällen vor dem Beitritt durchlesen, damit du weiÃt, was wir uns auf die Fahnen schreiben. AuÃerdem ist eine Anmeldung auf der [[Mailingliste]] nicht nur sinnvoll, sondern auch erforderlich, wenn du das Vereinsleben online aktiv mitgestalten möchtest. +In beiden Fällen entscheidet der [[Vorstand]] über deinen Beitritt, und gibt dir dann (nach höchstens ein paar Tagen) per E-Mail Bescheid. [[Kategorie:Verein]]