From 0430f63c203c3a1fd8b4608ec67f501925329f88 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Daniel Bohrer Date: Thu, 12 Jan 2012 02:27:31 +0000 Subject: [PATCH] /* Text der Beitragsordnung */ frisch aus der PDF, wie auf der MV beschlossen --- Satzung.mw | 15 ++++++++++----- 1 file changed, 10 insertions(+), 5 deletions(-) diff --git a/Satzung.mw b/Satzung.mw index 2cf72af5a..7b2389622 100644 --- a/Satzung.mw +++ b/Satzung.mw @@ -208,16 +208,21 @@ meinnützige Zwecke im Sinne des § 2 zu verwenden hat. == Text der Beitragsordnung == Die hier dargelegte Version dient nur der schnellen Referenz, und ist nicht zwangsläufig aktuell! -Zuletzt aktualisiert: --[[Benutzer:Neo Bechstein|Neo Bechstein]] 15:57, 10. Jan. 2012 (UTC) +Zuletzt aktualisiert: [[Benutzer:Daniel Bohrer|Daniel Bohrer]] 02:27, 12. Jan. 2012 (UTC)
 Beitragsordnung des Stratum 0 e. V.
-Version vom 17. Juni 2011
+8. Januar 2012
 
 
 § 1 Beitragssätze
 (1) Der reguläre Mitgliedsbeitrag beträgt 20€ pro Monat.
-(2) Schüler, Studenten, Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge nach § 24 des Zweiten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB II), Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben die Möglchkeit, einen ermäßigten Beitrag von 12€ pro Monat zu zahlen. Ein entsprechender Nachweis muss dem Vorstand auf Verlangen zugänglich gemacht werden. 
+(2) Schüler, Studenten, Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich
+Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge oder nach § 24 des Zweiten Buchs des Sozial-
+gesetzbuchs (SGB II), sowie Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundes-
+ausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben die Möglichkeit, einen ermäßigten Beitrag
+von 12€ pro Monat zu zahlen. Ein entsprechender Nachweis muss dem Vorstand auf
+Verlangen zugänglich gemacht werden.
 (3) Sollte ein Mitglied aus finanziellen Gründen den Mitgliedsbeitrag nicht aufbringen kön-
 nen, kann dieses beim Vorstand einen Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung stellen.
 Diese gilt für ein Jahr und kann dann durch einen neuen Antrag erneuert werden.
@@ -234,8 +239,8 @@ lungsweise zum ersten Werktag des jeweiligen Zeitraums im Voraus möglich.
 
 
 § 3 Zahlungsweise
-(1) Die Zahlung des Beitrages erfolgt im Lastschriftverfahren oder per Überweisung.
-(2) Alternativ zu Absatz 1 kann auch eine Barzahlung an den Kassenwart erfolgen, sofern
+(1) Die Zahlung des Beitrages erfolgt per Überweisung.
+(2) Alternativ zu Abs. 1 kann auch eine Barzahlung an den Schatzmeister erfolgen, sofern
 dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist.
 
 
-- 
2.20.1