From 33f8a986e5b123008c92aef722f0ff67c55d2408 Mon Sep 17 00:00:00 2001
From: Neo Bechstein
Beitragsordnung des Stratum 0 e. V. @@ -217,8 +217,7 @@ Version vom 17. Juni 2011 § 1 Beitragssätze (1) Der reguläre Mitgliedsbeitrag beträgt 20⬠pro Monat. -(2) Schüler, Studenten und Hartz-IV-Empfänger zahlen nach Einreichung eines entsprechen- -den Nachweises beim Vorstand den ermäÃigten Beitrag von 12⬠pro Monat. +(2) Schüler, Studenten, Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschlieÃlich Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge nach § 24 des Zweiten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB II), Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben die Möglchkeit, einen ermäÃigten Beitrag von 12⬠pro Monat zu zahlen. Ein entsprechender Nachweis muss dem Vorstand auf Verlangen zugänglich gemacht werden. (3) Sollte ein Mitglied aus finanziellen Gründen den Mitgliedsbeitrag nicht aufbringen kön- nen, kann dieses beim Vorstand einen Antrag auf ErmäÃigung oder Befreiung stellen. Diese gilt für ein Jahr und kann dann durch einen neuen Antrag erneuert werden. -- 2.20.1