From 86c9c558b615fcba2fa6f2c24c2592aa5962f314 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Daniel Bohrer Date: Mon, 23 May 2011 22:06:24 +0000 Subject: [PATCH] beitragsordnung entwurf --- Arbeitsgruppe:_Satzung.mw | 27 ++++++++++++++++++++++++--- 1 file changed, 24 insertions(+), 3 deletions(-) diff --git a/Arbeitsgruppe:_Satzung.mw b/Arbeitsgruppe:_Satzung.mw index 9224a98b1..f276fb934 100644 --- a/Arbeitsgruppe:_Satzung.mw +++ b/Arbeitsgruppe:_Satzung.mw @@ -1,5 +1,4 @@ [[Datei:IMGP0251.jpg|miniatur|Mate!]] -= Satzung = Eine Arbeitsgruppe für die Erarbeitung einer Satzung wurde gebildet, bestehend aus [[Benutzer:Daniel Bohrer|Roland]], [[Benutzer:Michael Klug|Michael Klug]], Stefan, [[Benutzer:Blinry|Blinry]], [[Benutzer:ngr|ngr]], Ortwin, Gorasch, [[Benutzer:Larsan|Larsan]], [[Benutzer:Marvas|Martin]], [[Benutzer:Paul Wilhelm|Paul Wilhelm]]. @@ -8,7 +7,7 @@ Eine Arbeitsgruppe für die Erarbeitung einer Satzung wurde gebildet, bestehend * Entwurf der Beitragsordnung: http://piratepad.net/cuPlbkWmJb * Meinungsbild bzgl. [[Mindestbeitrag]] -== Entwurf == +== Entwurf der Satzung == Zu bearbeiten unter: http://piratepad.net/j8MNTQW913
@@ -116,11 +115,33 @@ Schriftform im Sinne dieser Satzung schließt auch E-Mail mit ein. Jedes Mitglie
 
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 (Unterschriften)
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+== Entwurf der Beitragsordnung == +zu bearbeiten unter http://piratepad.net/cuPlbkWmJb - +
+Beitragsordnung [Hackerspace BS]
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+§1 Beitragssätze
+(1) Der Verein erhebt gemäß §5 seiner Satzung Beiträge für Mitglieder wie folgt: Der reguläre Mitgliedsbeitrag beträgt 20€ pro Monat, der ermäßigte Mitgliedsbeitrag beträgt 12€ pro Monat.
+(2) Sollte ein Mitglied aus finanziellen Gründen den Mitgliedsbeitrag nicht aufbringen können, kann dieses beim Vorstand im Sinne der Vereinssatzung § 5, Satz 3 einen Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung stellen. Diese gilt für ein Jahr und kann dann durch einen neuen Antrag erneuert werden.
+(3) Alle Mitglieder werden ermutigt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten eine regelmäßige Spende an den Verein zu entrichten. Empfohlen wird eine Spende in Höhe von 1% des Bruttoeinkommens.
 
+§2 Fälligkeit
+(1) Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum ersten Werktag eines jeden Monats im Voraus bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags für den laufenden Monat fällig.
+(2) Auf Wunsch des Mitglieds ist auch vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlungsweise zum ersten Werktag des jeweiligen Zeitraums im Voraus möglich.
 
+§3 Zahlungsweise
+(1) Die Zahlung des Beitrages erfolgt im Lastschriftverfahren oder per Überweisung.
+(2) Alternativ zu Absatz 1 kann auch eine Barzahlung an den Kassenwart erfolgen, sofern  dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist.
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+§4 Aufnahmegebühren
+(1) Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.
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+§5 Erstattungen
+(1) Im Voraus gezahlte Mitgliedsbeiträge für noch nicht laufende Monate werden dem Mitglied auf Wunsch bei Beendigung der Mitgliedschaft erstattet. Antrag zur Erstattung muss innerhalb von 6 Wochen nach Beendigung der Mitgliedschaft erfolgen.
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== Ressourcen == -- 2.20.1